Es werden auf unserer Internetseite keine Anträge mehr bereitgestellt. Diese finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) Rheinland-Pfalz.
Im Jahr vor der geplanten Pflanzung ist ein Antrag Teil 1 für die Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zu stellen.
ACHTUNG: Im Jahr 2022 wird für den Antrag Teil 1 nur eine Antragsfrist angeboten:
- 2. Mai – 31. Mai 2022
- Bescheidversand: voraussichtl. Oktober 2022
- Der Herbstantrag Teil 1 entfällt in 2022!
Im Antrag Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist und die im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Das gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten und Genehmigungen auf Wiederbepflanzungen neu bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden.
Flächen, die bereits Bestandteil des Antrags Teil 1 2016 - 2021 waren und bis zum Beginn des neuen Antragsverfahrens Teil 1 im folgenden Jahr nicht gerodet worden sind, müssen erneut beantragt werden, wenn die Rodung im Herbst 2022 oder Frühjahr 2023 erfolgen soll.
Alle Neuerungen sind der u. a. Internetseite des Ministeriums für für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Merkblatt zum Antragsverfahren Teil 1 2022 zu entnehmen.
Auch noch ein wichtiger Hinweis für die Planung der Pflanzung 2023 und somit sowohl für den WMO-Antrag Teil 2 im Antragsjahr 2023 als auch den WMO-Antrag Teil 1 in 2022:
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2023 spätestens zum 30. Juni 2023 (einzige Frist) erfolgt sein. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden. Dies regelt die Übergangsvorschrift der VO (EU) 2021/2117.
Weitergehende Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Antragsverfahren WMO Teil 2 2023:
Ab Montag, dem 2. Januar 2023 können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist für Anträge Teil 2. Sie endet am 02. Mai 2023. Die v. g. Antragsfristen gelten nur für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Unbedingt zu beachten ist, dass im Antragsverfahren 2023 die Abgabe der Fertigstellungsmeldung nur bis zum 30.06.2023 möglich ist (Termin 31.12.2023 entfällt!). Bei später abgegebenen Fertigstellungsmeldung kann keine WMO-Förderung mehr erfolgen!