Beratung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebe können Beratung in Anspruch nehmen:
- um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern
- um wettbewerbsfähiger zu werden
- um besonders umwelt-, tier- und qualitätsgerecht zu produzieren
Die Beratung kann vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion.
Die Beratungsanbieter müssen:
- besonders qualifiziert sein
- von der ADD anerkannt werden (vgl. Ziffer 7.5.1 VV)
Eine Förderung der Beratungsleistungen kann danach bei der ADD beantragt werden.