Kühe, Kälber, Rinder auf einer Weide © ADD RLP

© ADD RLP

© ADD RLP

Direktzahlungen ab 2015

Die Direktzahlungen bilden die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung und wurden im Jahr 2015 grundlegend reformiert. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Cross Compliance) gekoppelt. 

Die ADD übt für den Bereich der Direktzahlungen die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen aus. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur Erreichung einer einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung.

Ab dem Antragsjahr 2015 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Fördergebiete aufgeteilt: