Auf der rechten Seite finden Sie außerdem die Elternbriefe für das Schuljahr 2022/2023.
Weiterführende Informationen zum EU-Schulprogramm finden Sie unter nachfolgenden Links:
- Elterninformation zum EU-Schulprogramm (Flyer):
Flyer_EU-Schulprogramm_in_Rheinland-Pfalz-_Elterninformation_23.06.21.pdf (rlp.de)
- Pädagogische Begleitmaßnahmen für Kitas:
Paedagogische_Begleitmassnahmen_Kita_2022.pdf (rlp.de)
- Pädagogische Begleitmaßnahmen für Schulen:
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (rlp.de)
Anmeldung zum EU-Schulprogramm
- Was ist das EU-Schulprogramm?
Das EU-Schulprogramm ist ein aus EU- und Landesmitteln finanziertes Förderprogramm, bei dem angemeldete Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten einmal wöchentlich pro Kind eine kostenlose Portion Obst/Gemüse und/oder Milch in die Einrichtung geliefert bekommen. Einrichtungen in sozialen Brennpunkten haben beim Programmteil Obst und Gemüse die Möglichkeit pro Woche die doppelte Portion zu erhalten.
- Ich habe kein Passwort/Einrichtungsnummer für die Anmeldung zum EU-Schulprogramm zugeschickt bekommen, was tue ich?
An Kindertagesstätten wird das Schreiben mit Einrichtungsnummer und Passwort in der KW 18 per Post versendet. Schulen erhalten ebenfalls in KW 18 das offizielle Anschreiben über Epos und anschließend die Zugangsdaten per E-Mail von der ADD. Wenn Sie bis KW 20 kein Passwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Einrichtungsnummer/Schulnummer an schulobst(at)add.rlp.de oder unter 0651-9494572.
- Ich kann mich nicht auf der Anmeldemaske einloggen, woran könnte das liegen?
Über den Internetexplorer funktioniert die Anmeldung nicht. Verwenden Sie am besten einen der nachfolgenden Browser: Firefox, Chrome, Edge oder Safari. Sollte es darüber hinausgehende Probleme geben, wenden Sie sich bitte an schulobst(at)add.rlp.de oder unter 0651-9494572.
- Die Hauptstelle hat ein Passwort erhalten, die Außenstelle nicht, was tue ich?
Die Anmeldung der Außenstellen erfolgt in diesem Schuljahr über die Hauptstelle. Bei der Anmeldemaske haben Sie die Möglichkeit für die Außenstelle separate Daten (Postanschrift, Telefon, E-Mail) und eine extra Kinderzahl zu hinterlegen.
- Unsere Einrichtung hat mehr als eine Außenstelle, wie erfolgt die Anmeldung?
Technisch kann leider nur ein Feld für die Außenstellen hinterlegt werden. Bitte führen Sie an dieser Stelle die Daten aller Außenstellen auf. Bei der Kinderzahl der Außenstelle ist die Gesamtkinderzahl aller Außenstellen aufzuführen. Im Nachgang zur Anmeldung wird sich die Bewilligungsbehörde bei Ihnen melden und die Aufteilung absprechen.
- Nach der Anmeldung habe ich keine Bestätigungsmail erhalten, hat die Anmeldung jetzt nicht funktioniert?
Wenn Sie nach der Kurzübersicht auf „Daten absenden“ geklickt haben und dann auf die Seite der Einreichbestätigung weitergeleitet wurden, bei der Sie sich ein PDF anzeigen lassen konnten, hat die Anmeldung grundsätzlich auch ohne E-Mail funktioniert. Wahrscheinlich war die angegebene E-Mailadresse nicht korrekt oder das Empfängerpostfach hat die E-Mail des Absenders verweigert.
- Ich habe unvollständige Angaben bei der Anmeldung gemacht, kann ich diese noch korrigieren?
Ja, Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten erneut auf der Anmeldemaske einloggen. Dann erscheint ein entsprechender Hinweis über die bereits vorgenommene Anmeldung. Der neuste Datensatz ist dann für die Anmeldung maßgeblich.
- Muss ich für den Programmteil Obst/Gemüse nach der Anmeldung noch Weiteres veranlassen?
Nein, der Lieferant für das Schulobst und –gemüse wurde bereits durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Dieser wird sich nach der Anmeldung bei Ihnen melden und alles Weitere (Liefertag, Lieferzeit etc.) klären. Für den Programmteil Schulmilch muss allerdings noch eine Liefervereinbarung abgeschlossen werden
- Muss ich für den Programmteil Milch nach der Anmeldung noch Weiteres veranlassen?
Ja, Sie erhalten nach Anmeldeschluss durch die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis eine Liefervereinbarung sowie eine Liste der zugelassenen Lieferanten. Aus dieser Liste müssen Sie einen Lieferanten auswählen und eine entsprechende Liefervereinbarung abschließen.
- Muss ich die Liefervereinbarung an die Kreisverwaltung schicken oder erfolgt dies durch den Lieferanten?
Nach Abschluss der Liefervereinbarung übersenden Sie diese an den ausgewählten Lieferanten. Der Lieferant versendet diese dann gesammelt an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis.
- Wie viele Milchportionen können maximal beantragt werden?
Die Höchstmenge der zu beantragenden Milchportionen entspricht der Kinderzahl der von Ihnen an die ADD gemeldeten Kinderzahl des entsprechenden Schuljahres.
- Kann auch eine abweichende Portionszahl beantragt werden?
Innerhalb der Liefervereinbarung kann auf Seite 3 unter Punkt 5 „Liefermenge“ eine abweichende Portionszahl angegeben werden. Diese darf die Höchstmenge jedoch nicht übersteigen.
- Kann ich für die Schulmilch einen vom Schulobst abweichenden Lieferanten auswählen?
Ja, der Schulmilchlieferant darf von dem Schulobstlieferanten abweichen, da somit auch die Lieferanten gefördert werden, welche ausschließlich Schulmilch liefern.
Durchgeführte Ernährungsbildungsmaßnahmen:
- Warum muss ich durchgeführte Ernährungsbildungsaktivitäten mit den Kindern dokumentieren?
Ziel des EU-Schulprogramms ist es, die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei den Kindern zu steigern. Um die Bedeutung dieser landwirtschaftlichen Erzeugnisse für ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Ernährungsverhalten nahezubringen, sind flankierende Ernährungsbildungsaktivitäten mit den Kindern essentiell.
Dadurch kann das Programm ganzheitlich wirken. Das Programm ist kostenfrei für die teilnehmenden Bildungseinrichtungen, dank Landes- und EU-Gelder. Gegenüber der EU-Kommission sind die teilnehmenden Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich Angaben zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen pro Kita- bzw. Schuljahr zu machen. Dafür ist dieser Dokumentationsbogen anhand von zu berücksichtigenden Kriterien konzipiert worden.
- Zu welchem Kita- bzw. Schuljahr muss ich Angaben über Ernährungsbildungsaktivitäten machen?
Ihre Bildungseinrichtung meldet sich jährlich neu zur Teilnahme am EU-Schulprogramm an. Mit der Abfrage zur Dokumentation von durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen machen Sie Angaben zur Programmumsetzung im bereits bestehenden Kita- bzw. Schuljahr. Ein Beispiel: Sie melden sich zum Kita- und Schuljahr 2022/23 neu an, dann machen Sie Angaben zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen im Kita- bzw. Schuljahr 2021/22. Es wird immer abgefragt, was mit den Kindern an Ernährungsbildung durchgeführt worden und nicht was geplant ist.
- Muss ich auch Ernährungsbildungsmaßnahmen dokumentieren, wenn unsere Bildungseinrichtung zum ersten Mal am EU-Schulprogramm teilnimmt?
Nein, wenn Sie sich zum ersten Mal zur Teilnahme am EU-Schulprogramm anmelden, wird automatisch keine Dokumentation zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen abgefragt. Diese Abfrage erfolgt immer nur bei den Bildungseinrichtungen, die schon bereits beim EU-Schulprogramm mitmachen.
- Muss ich zu jedem Themenbereich eine Angabe machen?
Mindestens eine Ernährungsbildungsmaßnahme ist für Kinder, die durch das EU-Schulprogramm erreicht werden, zu dokumentieren. Sie brauchen nicht in jedem Themenbereich eine Angabe machen. Bitte dokumentieren Sie nur die Ernährungsbildungsaktivitäten, die Sie mit den Kindern auch gemacht haben.
- Welche Kinderzahl gebe ich bei den bestimmten Aktivitäten an?
Sie geben die Anzahl der Kinder an, mit denen Sie Ernährungsbildungsaktivitäten durchgeführt haben. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Kinder, die zum EU-Schulprogramm angemeldet sind, auch mindestens von einer Ernährungsbildungsmaßnahme profitieren sollen. Wenn Kinder im Zeitraum der angebotenen Aktionen nicht anwesend waren (z. B. durch Urlaub, Krankheit etc.), dann weisen Sie bitte im Bemerkungsfeld darauf hin.
- Was mache ich, wenn ich keine Angaben zu Ernährungsbildungsaktivitäten machen kann?
Neben „Genießen“ von Obst, Gemüse und Milch ist es auch wichtig, dass die Kinder Wissenswertes über deren Inhaltsstoffe erfahren und die Zusammenhänge einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährung altersgerecht verstehen. Sie können ein breites Spektrum an Aktionen im Sinne der Ernährungsbildung durchführen. Bitte überlegen Sie, was an Aktionen bereits in Ihrem Kita-Alltag sowieso Bestandteil Ihres Konzeptes ist (z. B. ein gemeinsames Frühstück) oder durch Querschnittsthemen im Unterricht (z. B. Unterrichtseinheiten zur Ernährung im Sachkundeunterricht) abgedeckt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Durchführung von Ernährungsbildungsaktivitäten eine Teilnahmevoraussetzung zum EU-Schulprogramm ist. Ein Überblick an vielfältigen Ernährungsbildungsangeboten und Kontakten ist auf der Internetseite des Klimaschutzministeriums abrufbar: https://s.rlp.de/kita-schulprogramm. Muss ich den ausgefüllten Dokumentationsbogen aufbewahren?
Ja, bitte drucken Sie sich am besten den ausgefüllten Dokumentationsbogen, den Sie nach Abschluss der Dokumentation und Anmeldung als PDF-Datei an Ihre E-Mail-Adresse zugeschickt bekommen, abschließend aus. Lassen Sie ihn durch Ihre Einrichtungs- bzw. Schulleitung unterschreiben und bewahren ihn für mindestens 5 Jahre zu Kontrollzwecken auf. Eine Option des Druckens finden Sie auch direkt auf der Homepage, auf der Sie die Dokumentation und Anmeldung abgeschlossen haben.In welchem Rhythmus findet diese Dokumentation von durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen statt?
Einmal im Jahr wird die Dokumentation von durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen in Ihrer Bildungseinrichtung abgefragt werden. Diese Abfrage ist immer verknüpft mit einer Neuanmeldung zum EU-Schulprogramm, die in der Regel zwischen Mai und August in Abhängigkeit vom Start des neuen Kita- bzw. Schuljahres erfolgen wird.Wenn meine Bildungseinrichtung vorhat, nicht mehr am EU-Schulprogramm teilzunehmen, muss ich trotzdem noch das bestehende Kita- bzw. Schuljahr dokumentieren?
Alle zum EU-Schulprogramm teilnahmeberechtigen Bildungseinrichtungen werden zu Beginn eines jeden neuen Kita- bzw. Schuljahres angeschrieben, um auf die Teilnahmeoption zum EU-Schulprogramm hinzuwiesen. Wenn Sie aktuell bereits teilnehmen, dann dokumentieren Sie im ersten Schritt die durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen des laufenden Kita- bzw. Schuljahres und haben anschließend die Option anzugeben, zukünftig nicht mehr am EU-Schulprogramm teilnehmen zu wollen.Warum muss ich noch einmal die durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen in meiner Bildungseinrichtung dokumentieren?
Ich habe bereits unter dem Abfragelink „https://s.rlp.de/mueefkita“ bzw. „https://s.rlp.de/mueefschule“ zu Beginn des laufenden Kita- bzw. Schuljahres 2021/2022 den elektronischen Dokumentationsbogen ausgefüllt.
Sowohl Dokumentation als auch Anmeldung von Kitas und Schulen für das EU-Schulprogramm ab dem Kita- bzw. Schuljahr 2022/2023 sind zusammen in einem neuen webbasierten Erfassungssystem technisch umgesetzt worden. Leider ist es bei inhaltlichen Neuerungen nicht immer möglich, bisher gemachte Angaben vollumfänglich übertragen zu können. Bitte tragen Sie deshalb Ihre bereits durchgeführte Dokumentation zu den Ernährungsbildungsaktivitäten im Kita- bzw. Schuljahr 2021/2022 noch einmal im neuen webbasierten Erfassungssystem ein.