Gebäudefoto der Aufnahmeinrichtung für Asylbegehrende in Trier in der Dasbachstraße © ADD RLP

© ADD RLP

© ADD RLP

Erstaufnahme für Asylbegehrende

(Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration) Die Länder sind gesetzlich zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden verpflichtet. Die Verteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer erfolgt nach  dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Rheinland-Pfalz nimmt dementsprechend 4,8 % aller Asylbegehrenden in Deutschland auf.

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ist zuständig für die Planung und Schaffung der notwendigen Erstaufnahmekapazitäten. Die Unterbringung der Schutzsuchenden erfolgt in Rheinland Pfalz zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA). Diese sind organisatorisch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zugewiesen. In dieser Phase durchlaufen die Asylbegehrenden in der Regel alle für das Asylverfahren notwendigen Schritte.  

Rheinland-Pfalz orientiert sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten an der EU-Aufnahmerichtlinie und ist bestrebt, die spezifische Situation von schutzbedürftigen Personen bei der Erstaufnahme besonders zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere Kinder, Jugendliche, (alleinreisende) Frauen, Geflüchtete mit Behinderungen, Personen, die zum Kreis der LSBTI gehören, aber auch Asylsuchende mit psychischen Erkrankungen und Traumatisierungen. Vor diesem Hintergrund  wurden für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Schutzkonzepte und Qualitätsstandards erarbeitet, die in enger Kooperation mit der ADD kontinuierlich weiterentwickelt und umgesetzt werden.