Fleisch
Im Sachgebiet "Fleisch" überwachen die Mitarbeiter der Agraraufsicht unter Anderem
- die Einhaltung des Fleischgesetzes und
- seiner Durchführungsverordnungen
In den Schlachtbetrieben des Landes wird
- die Schnittführung,
- die Gewichtsfeststellung und
- die Einstufung in Handelskassen überprüft,
- ebenso wird geprüft ob die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen oder Schafen korrekt mit den Lieferanten abgerechnet und
- der Behörde die tatsächlichen Preise gemeldet werden (1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung)