Legehennenbetriebsregistrierung und Zulassung von Eierpackstellen
Nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz müssen sich Betriebe registrieren lassen, die
- mehr als 350 Hühner haben und
- die Eier auf Märkten verkaufen oder an Wiederverkäufer liefern.
Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich.
Im Rahmen der Legehennenregistrierung überprüft die ADD, ob die Ställe für die Legehennen den Anforderungen genügen, die in der Richtlinie 1999/74 EG festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Größe und die Ausstattung.
Gemäß VO (EG) 589/2008 Art. 20 führen die Erzeuger Register über:
- den Tag des Aufstallens, das Alter beim Aufstallen und die Anzahl der Legehennen,
- den Tag und die Anzahl der geschlachteten Legehennen,
- die tägliche Eiererzeugung,
- die Anzahl oder das Gewicht der pro Tag verkauften oder auf andere Weise gelieferten Eier, Name und Anschrift der Käufer
Falls die Art Fütterung in der Kennzeichnung angegeben wird, müssen zusätzliche Aufzeichnungen erfolgen.
Voraussetzung für das Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen ist die Zulassung als Packstelle.
Die technische Voraussetzungen für die Zulassung einer Packstelle sind in Artikel 5, VO (EG) 589/2008
geregelt.
Hierzu gehören u.a. das Vorhandensein einer Durchleuchtungsanlage, eines Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe, einer Anlage zum Sortieren nach Gewichtsklassen und eines Gerätes zum Kennzeichnen von Eiern.
Gemäß VO (EG) 589/2008 Art. 22 führen die Packstellen Register über:
- die an sie gelieferten Mengen nicht sortierter Eier, aufgeschlüsselt nach Erzeugern unter Angabe von Namen, Anschrift und Erzeugercode sowie Legedatum oder –periode
- die Mengen der Eier nach Sortierung, aufgeschlüsselt nach Güte- und Gewichtsklassen
- die Menge erhaltener, sortierter Eier, die von anderen Packstellen kommen, einschließlich des Codes dieser Packstellen und des Mindesthaltbarkeitsdatums
- die Mengen nicht sortierter Eier, die an andere Packstellen geliefert werden, aufgeschlüsselt nach Erzeugern, einschließlich des Codes dieser Packstellen und des Legedatums oder der Legeperiode
- Anzahl und/oder Gewicht der gelieferten Eier, aufgeschlüsselt nach Güte- und Gewichtsklasse, Verpackungsdatum für die Eier der Klasse B oder Mindesthaltbarkeitsdatum für die Eier der Klasse A sowie nach Käufern unter Angabe von Name und Anschrift
Die Aufzeichnungen müssen wöchentlich aktualisiert werden.