Pflanzenschutzmittel
Ziel des Pflanzenschutzgesetzes ist es, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen und Gefahren abzuwenden, die durch die Anwendung von oder den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von Mensch, Tier und für den Naturhaushalt entstehen können.
Deshalb dürfen Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis und nur so angewandt werden, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf den Naturhaushalt zu befürchten sind. Die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes sind dabei zu berücksichtigen.
Näheres zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Wohnbebauungen, Gärten oder Personen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Die Überwachung des Fachrechts bei der Anwendung von und beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln richtet sich nach dem Pflanzenschutz-Kontrollprogramm. Die Ergebnisse der bundesweit nach diesem Programm durchgeführten Kontrollen werden im Jahresbericht dargestellt.