Für den Fall dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auf nicht landw., gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Freilandflächen, sog. Nichtkulturland, eingesetzt werden sollen, muss der Verkäufer sich die Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorlegen lassen.
Zu Nichtkulturlandflächen zählen unter anderem alle befestigten Wege und Plätze, z. B.:
- Fußwege, Bürgersteige
- Garagenzufahrten, Parkplätze
- Betriebsgelände, Hofflächen“
- Terrassen
Darüber hinaus ist der Einsatz glyphosathaltiger Mittel auf allen befestigen oder versiegelten Flächen, von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, ausdrücklich verboten. Dies betrifft Wege, Plätze, Hof- und Betriebsflächen, Garageneinfahrten, Gleisanlagen u.ä. Nichtkulturland, die mit Schlacke, Splitt, Bitumen, Pflaster o.ä. versiegelt sind. Die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben dient dem besonderen Schutz der Oberflächengewässer.
In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen darf Glyphosat grundsätzlich nicht angewandt werden, es sei denn, dass eine Anwendung in der Schutzregelung des entsprechenden Naturschutzgebietes ausdrücklich gestattet ist oder die Naturschutzbehörde die Anwendung ausdrücklich gestattet
Bußgeld
Wer entgegen dem dargestellten Anwendungsverbot chemische Unkrautbekämpfungsmittel auf Wegen, Plätzen und anderen Nichtkulturlandflächen ausbringt oder diese Wirkstoffe zur Anwendung auf Nichtkulturland ohne Vorlage einer Ausnahmegenehmigung abgibt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 € belangt werden.
Nähere Informationen finden Sie auch auf den folgenden Seiten:
https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/190288/d1ff8326fa8353521f4fdf611b1058ae/merkblatt-psm-in-naturschutzgebieten-data.pdf
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/_Texte/DossierPflanzenschutzmittel.html?nn=1853720¬First=true&docId=5305986
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/_Texte/DossierPflanzenschutzmittel.html?nn=1853720¬First=true&docId=8448846