Handeln mit Pflanzenschutzmitteln
Im Rahmen der Verkehrskontrolle geht es vorrangig um die Überprüfung der Sachkunde des Abgebers, die Einhaltung des Selbstbedienungsverbotes oder um die vorschriftsmäßige Kennzeichnung der angebotenen Pflanzenschutzmittel sowie darum, dass nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in den Verkehr gebracht werden. Verkehrskontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet. Überprüft werden sowohl Groß- und Einzelhandel, als auch Versand- und Internethandel. Die Kontrollen erfassen einen großen Anteil der Handelsbetriebe, um besonders dem Risiko des Einkaufs und des Anwendens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel entgegen zu wirken.