Pflanzenschutzgeräte müssen ordnungsgemäß geprüft sein
Bei der sachgerechten Verwendung von Pflanzenschutzgeräten dürfen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser und den Naturhaushalt entstehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären.
Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass sie zuverlässig funktionieren, genau dosieren und verteilen, damit Pflanzenschutzmittel am sicher und zielgenau angewendet werden können. Sie müssen sich sicher befüllen sowie genau und reproduzierbar einstellen lassen. Weiterhin muss eine völlige Entleerung und gründliche Reinigung möglich sein. Es müssen Messgeräte für die Prüfung angeschlossen werden können.