Pflanzenschutzrechtliche Genehmigungen
Pflanzenschutzmittel müssen grundsätzlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen sein. Zusätzlich bedarf das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Fällen einer gesonderten Genehmigung.
Folgende Genehmigungsverfahren werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durchgeführt: