Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen – Drohnenspritzung

Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals in 2021 Pflanzenschutzmittel auch für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbausteillagen nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG genehmigt hat, können ab der Spritzsaison 2022 entsprechende Anträge für die Anwendung von PSM mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbausteillagen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt werden. Genehmigungsvoraussetzung ist, dass es keine praktikablen Alternativen für die Behandlung gibt oder dass die Behandlung mit Luftfahrzeugen (bemannt oder unbemannt) Vorteile gegenüber den anderen Behandlungsmöglichkeiten für die menschliche Gesundheit oder den Naturhaushalt bietet. Hiervon kann in der Regel bei der Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern in Steil- und Steilstlagen im Weinbau ausgegangen werden.

Weitere Hinweise zum Antragsverfahren Drohne nach § 18 Abs. 2 PflSchG, das Antragsformular für die Drohnenspritzung einschließlich Anlagen 1 und 2 sowie den Vordruck „Anwendungsplan“ finden Sie im Downloadbereich rechts.

Die Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen werden in der Regel ab Anfang Mai bis Ende August durchgeführt. Die Flugtermine der genehmigten Behandlungen müssen der ADD spätestens 48 h vor dem tatsächlichen Anwendungszeitpunkt angezeigt werden.

Wegen unvorhersehbaren Witterungseinflüssen und dem sich ständig ändernden Entwicklungszustand der Reben können die Spritzungen leider nicht früher bekannt gegeben werden.  Wenn die Lufttemperatur bei der Spritzung zu hoch ansteigt oder die Windgeschwindigkeit zu stark ist, muss die Behandlung verlegt werden. Es kann daher zu kurzfristigen Änderungen kommen. Diese Ereignisse werden so schnell wie möglich veröffentlicht.

In der Spritzsaison werden von der ADD regelmäßig Kontrollen während der Anwendungen durchgeführt, um die Einhaltung der Genehmigungsvorgaben sicherzustellen.

Flugtermine und genehmigte Flurstücke stehen während der Flugzeiten zum Download bereit.