ADD Trier - Festsetzungsstelle - Beamtendienstzeiten

Aufgaben:
 

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) – Festsetzungsstelle – trifft für alle unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 14


aus dem Geschäftsbereich der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,


der Dienstleistungszentren ländlicher Raum,


der Kreisverwaltungen als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung,


der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (nach § 6 Abs. 1 des Schulgesetzes),


sowie für alle unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 15 der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (mit Ausnahme der stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen)


die Entscheidungen über

  • die Berechnung und Festsetzung der Erfahrungsstufe (Stufenfestsetzung) nach den §§ 29 bis 31 Landesbesoldungsgesetz (LBesG),
     
  • die Berechnung und Festsetzung des Jubiläumstages für das 25-, 40- und 50-jährige Dienstjubiläum (Dienstzeitberechnung) nach der Jubiläumszuwendungsverordnung (JubVO),
     
  • die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen für die Beamtinnen/Beamten und Beschäftigten der oben genannten Behörden (mit Ausnahme der öffentlichen Schulen).