ADD Trier - Festsetzungsstelle - Beamtendienstzeiten
Aufgaben:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) – Festsetzungsstelle – trifft für alle unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 14
aus dem Geschäftsbereich der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
der Dienstleistungszentren ländlicher Raum,
der Kreisverwaltungen als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung,
der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (nach § 6 Abs. 1 des Schulgesetzes),
sowie für alle unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 15 der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (mit Ausnahme der stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen)
die Entscheidungen über
- die Berechnung und Festsetzung der Erfahrungsstufe (Stufenfestsetzung) nach den §§ 29 bis 31 Landesbesoldungsgesetz (LBesG),
- die Berechnung und Festsetzung des Jubiläumstages für das 25-, 40- und 50-jährige Dienstjubiläum (Dienstzeitberechnung) nach der Jubiläumszuwendungsverordnung (JubVO),
- die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen für die Beamtinnen/Beamten und Beschäftigten der oben genannten Behörden (mit Ausnahme der öffentlichen Schulen).