Heilbehandlungskosten

Die dienstunfallbedingten Aufwendungen werden gem. § 43 LBeamtVG i.V.m. der Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502) im Rahmen der Dienstunfallfürsorge erstattet.

Eine Erstattung erfolgt nur nach Vorlage von Originalbelegen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular "Antrag auf Erstattung von Heilbehandlungskosten gem. §§ 41 ff. LBeamtVG". Für die Kostenerstattung von dienstunfallbedingten Behandlungen haben Sie keinen Beihilfeanspruch und in der Regel auch keinen Leistungsanspruch bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Da kein Rechtsverhältnis zwischen der SRS und dem Behandler besteht, ist eine direkte Abrechnung der SRS mit dem Behandler nicht möglich. Sie erhalten die Kostenerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.