Bewerbung als Pädagogische Fachkraft im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen
Sie wollen sich als pädagogische Fachkraft gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz bewerben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen und Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Sie bei einer Einstellung einer konkreten Schule zugewiesen, sind jedoch Beschäftige/Beschäftigter des Landes Rheinland-Pfalz. Bei einer Änderung der Bedarfslage kann sich Ihr Einsatzort ändern.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) stellt pädagogische Fachkräfte grundsätzlich nur an Förderschulen ein. Der Einsatz kann aber auch, in der Regel durch Abordnung, an Schwerpunktschulen für Integration/Inklusion (GS, RS+ und IGS), regional auch an Schulkindergärten, erfolgen.
Daher bitten wir darum, keine Bewerbungen unmittelbar an die Schulen zu senden, sondern sich
Wichtig: Die Angaben zu den bisherigen Beschäftigungsverhältnissen sind durch entsprechende Unterlagen (Arbeitsverträge etc.) zu belegen, es sei denn, der Arbeitsvertrag wurde mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgeschlossen.
Sollte bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegen, so geben Sie bitte Ihren Grad der Behinderung (GdB) an und laden eine Kopie des Bescheides oder des Schwerbehindertenausweises hoch.
Erst nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen werden Sie in die Vertretungsliste aufgenommen und vorgemerkt. Deswegen bitten wir Sie darum, die Unterlagen so schnell wie möglich im Bewerbungsportal hochzuladen.
Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen werden Sie in die Bewerberliste aufgenommen und erhalten eine Bestätigung. Ihre Bewerbung wird in eine Datenbank aufgenommen und bleibt dort für ein Jahr erfasst. - Eine Prioritätenliste wird nicht geführt! - Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten gelöscht. Sollten Sie an der Aufrechterhaltung Ihrer Bewerbung interessiert sein, besteht im Bewerbungsportal die Möglichkeit um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Je flexibler und offener Sie für den Einsatzort sind, desto größer sind Ihre Chancen. Sie können einen oder mehrere Städte/Landkreise wählen. Sollten Sie dagegen nur eine bestimmte Schule bevorzugen, geben Sie diese in Ihrer Bewerbung an.
Grundsätzlich stehen folgende Regionen zur Auswahl
Schulaufsichtsbezirk Koblenz
Landkreis Altenkirchen
Landkreis Ahrweiler
Landkreis Bad Kreuznach
Stadt Koblenz
Landkreis Mayen-Koblenz
Landkreis Neuwied
Landkreis Rhein Hunsrück
Landkreis Rheinlahn
Landkreis Westerwald
Schulaufsichtsbezirk Neustadt
Landkreis Alzey-Worms
Landkreis Donnersbergkreis
Landkreis Bad Dürkheim
Stadt Bad Dürkheim
Stadt Frankenthal
Stadt Germersheim
Landkreis Germersheim
Landkreis Kaiserslautern
Stadt Kaiserslautern
Stadt Landau
Stadt Ludwigshafen
Landkreis Mainz-Bingen
Stadt Mainz
Stadt Neustadt an der Weinstraße
Stadt Pirmasens
Rheinpfalzkreis
Stadt Speyer
Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südwestpfalz
Stadt Worms
Stadt Zweibrücken
Schulaufsichtsbezirk Trier
Landkreis Bernkastel-Kues
Landkreis Birkenfeld
Landkreis Bitburg-Prüm
Landkreis Cochem-Zell
Landkreis Kusel
Stadt Trier
Landkreis Trier-Saarburg
Landkreis Vulkaneifel
Eine möglichst „breite“ Berufserfahrung in verschiedenen pädagogischen Aufgabenbereichen ist ebenso sinnvoll wie eine erkennbare Schwerpunktsetzung eigener Kompetenzen.
Insbesondere Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen Arbeitslehre, musischästhetische Erziehung und Psychomotorik können Ihnen in Ihrem gewünschten Arbeitsbereich sehr hilfreich sein. Zunehmend gewinnen auch Kommunikationshilfen für sprach- und sprechbeeinträchtigte Schüler an Bedeutung.
Haben Sie bereits speziell mit einzelnen Behinderungsformen auseinander gesetzt, sollten Sie dies unbedingt bei Ihrer Bewerbung angegeben.
Meldet eine Schule personellen Bedarf an, werden anhand der Bewerberliste geeignete Bewerberinnen/Bewerber ausgewählt und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Etwaig entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Einzelheiten erfahren Sie grundsätzlich erst bei diesem Vorstellungsgespräch.
Sollten Sie eingestellt werden und einen befristeten Vertrag erhalten, so werden Sie auch weiterhin mit dem Vermerk Ihrer befristeten Beschäftigung in der Bewerberliste geführt.