Gymnasium
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule. Ein Wechsel von anderen Schularten der Sekundarstufe I ist insbesondere nach dem Besuch der Orientierungsstufe möglich – entweder durch eine Empfehlung der bisherigen Schule oder durch eine Aufnahmeprüfung oder eine Probezeit.
Pädagogisches Angebot
Das Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife bzw. nach der 10. Klasse zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Die Schulzeit dauert entweder neun Jahre oder an G8GTS-Gymnasien acht Jahre in Verbindung mit einem verpflichtenden Ganztagsangebot nach der Orientierungsstufe. Die Klassenstufen 5 und 6 werden als pädagogische und organisatorische Einheit (Orientierungsstufe) geführt. Die Klassenstufen 6 bis 10 am 9-jährigen Gymnasium sowie 5 bis 9 beim 8-jährigen Gymnasium werden der Sekundarstufe I zugeordnet. Die Sekundarstufe I vermittelt auch den qualifizierten Sekundarabschluss I, der zum Eintritt in studien- und berufsbezogene Bildungsgänge berechtigt. Die Klassenstufen 11 bis 13 bzw. 10 bis 12 beim 8-achtjährigen Gymnasium werden der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zugeordnet.
Das Gymnasium vermittelt eine wissenschaftliche Grundbildung und Methoden, die zur Vorbereitung auf ein Studium oder für den Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung dienlich sind. Dabei sichern die Pflichtfächer eine breite Grundbildung in Mathematik, Naturwissenschaften, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie in musischen Fächern und Sport. Dazu gehört auch der Unterricht in mindestens zwei Fremdsprachen, wobei sich die Schülerinnen und Schüler in der 5. Klasse je nach Angebot der einzelnen Schulen zwischen Englisch, Französisch oder Latein entscheiden müssen.
Abschlüsse
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am 9-jährigen Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 13 und am G8GTS-Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 12 erreicht. Unter besonderen Umständen kann das Gymnasium auch mit anderen Abschlüssen als dem Abitur verlassen werden: Schulischer Teil der Fachhochschulreife (frühestens nach der vorletzten Jahrgangsstufe; zum vollständigen Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife ist ein anschließendes einjähriges gelenktes Praktikum notwendig); qualifizierter Sekundarabschluss I (am Ende der Jahrgangsstufe 10) oder Abschluss der Berufsreife (am Ende der Klassenstufe 9).
Übergänge
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten. (Im Einzelfall können zusätzliche Aufnahmevorsetzungen notwendig sein). Nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 10 können Angebote des berufsbildenden Systems wie die Fachoberschule an der Realschule plus, die höhere Berufsfachschule oder das berufliche Gymnasium wahrgenommen werden.
Besondere Angebote
Rheinland-Pfalz unterhält mehrere Gymnasien mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten wie Musik, Sport oder Kunst. Ebenso gibt es landesweit Gymnasien mit zweisprachigen Zügen, dem gleichzeitigen Erwerb der deutschen und der französischen Hochschulreife, einem erweiterten Unterrichtsangebot in Bildender Kunst, Musik oder Sport, Projektklassen zur Förderung von begabten Schülerinnen und Schülern sowie vier Schulen für Hochbegabtenförderung/Internationale Schulen.