Versetzung innerhalb von Rheinland-Pfalz
Im Rahmen des Portals „Portal VERSETZUNG online“ können Sie einen Versetzungsantrag einreichen, wenn Sie bereits im Schuldienst von Rheinland-Pfalz tätig sind.
- In der Regel können Versetzungen innerhalb von Rheinland-Pfalz erst dann erfolgen, wenn Sie unbefristet im Schuldienst von Rheinland-Pfalz tätig sind.
- Eine Versetzung aus persönlichen Gründen während der ersten drei Jahre nach der Einstellung ist nur dann möglich, wenn außerordentlich schwerwiegende Gründe vorliegen. Zeiten im Beschäftigungsverhältnis können berücksichtigt werden.
- Versetzungen zum 1.8. müssen in der Regel vor dem 1.2. des laufenden Jahres beantragt werden. Versetzungen zum 1.2. sind entsprechend vor dem 1.8. des Vorjahres zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu ihre IPEMA-Personalnummer benötigen. Wenn Sie Ihre Personalnummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung oder an Ihren Personalsachbearbeiter/ Ihre Personalsachbearbeiterin. Sie finden die IPEMA-Personalnummer unter anderem auf Bescheiden über Reisekosten oder Trennungsgeld unter „Mein Aktenzeichen“. Die IPEMA-Personalnummer ist jedoch nicht identisch mit der Personalnummer, die das LfF zur Bearbeitung der Bezüge oder der Beihilfe verwendet.
Bei erstmaliger Antragstellung wird Ihnen ein Teil des Initialpasswortes auf dem Dienstweg zugestellt, um sicherzustellen, dass nur Sie selbst Zugriff auf Ihre Daten erhalten. Den anderen Teil erhalten Sie unmittelbar im Verlauf des Registrierungsprozesses. Dieser erste Teil ist zu notieren, damit ein reibungsloser Login stattfinden kann!
Versetzung in ein anderes Bundesland (Lehreraustauschverfahren)
Bereits im Schuldienst stehende Lehrkräfte haben neben der Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren eines anderen Landes die Möglichkeit
- aus persönlichen Gründen,
- insbesondere sozialen Gründen, z.B. zur Familienzusammenführung,
im Rahmen des seit 1976 durchgeführten Lehreraustauschverfahrens das Bundesland zu wechseln.
- Versetzungsantrag muss online gestellt werden!
- Lehreraustauschverfahren ausschließlich nur zum Schuljahresbeginn (01.08. jeden Jahres).
Antragsschluss für das Verfahren zum 01.08.2023 ist der 31.01.2023.
- Die Anträge müssen 6 Monate vor dem jeweiligen Termin eingereicht werden. Antragsschluss für das Verfahren zum 01.08.2023 ist der 31.01.2023.
- Die Tauschverhandlungen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 finden Ende März 2023 statt. Anschließend werden die Antragstellerinnen und Antragsteller zeitnah vom Herkunftsland über das Ergebnis der Verhandlungen informiert.
- Nicht jeder Versetzungsantrag kann erfolgreich sein. Ursache hierfür können u.a. mangelnde Einsatzmöglichkeiten im Zielland (regional, fächerspezifisch) oder die unausgeglichene Tauschsituation zwischen den Ländern sein.
- ist die Freigabe durch das abgebende Land, die intern geprüft wird, und
- die Anerkennung der Lehrbefähigung/ Ausbildung durch das Zielland.
- die im staatlichen Schuldienst eines Landes in einem Beamtenverhältnis oder
- in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig sind
- Beurlaubte Lehrkräfte, hierzu gehören auch Lehrkräfte in Elternzeit nur
- wenn sie im Falle einer Versetzung/Übernahme zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
auch tatsächlich zur Dienstaufnahme in dem anderen Land bereit sind.