Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Gerade wenn es um Gleichstellung geht, kommt der öffentlichen Verwaltung eine besondere Vorbild- und Vorreiterfunktion zu.

Das neue Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, schafft nach wie vor die Grundlage für eine erfolgreiche Frauenförderung im öffentlichen Dienst und ist ein wichtiges Instrument zeitgemäßer Personalentwicklung.

Ziele sind die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts auszugleichen, insbesondere unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen von Frauen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und zu verhindern, sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst (§ 1 Ziff. 1 und 2 LGG).

Fortbildungen

Grundlage der frauenspezifischen Fortbildungen sind die politischen Forderungen des Gleichstellungsplans sowie dessen Umsetzung im Sinne einer Verknüpfung von Gleichstellung, Frauenförderung und Schulentwicklung. Dies erscheint nicht nur im Sinne der Frauenförderung notwendig, sondern auch im Hinblick auf den hohen Bedarf an Bewerber(innen) für Leitungsfunktionen im Schuldienst.

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