Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Termine für die Stellung eines Einbürgerungsantrags oder allgemeine Beratungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung (abhängig vom Wohnsitz) vereinbart werden!

Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise. Die rechtliche Einzelfallbeurteilung wird von der jeweils zuständigen Einbürgerungsbehörde getroffen.