Gefährliche Hunde

Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Landeshundegesetzes (LHundG).

Darüber hinaus gelten als gefährliche Hunde:

  • die sich als bissig erwiesen haben,
  • die durch Ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
  • die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
  • die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.