Glücksspielaufsicht
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) ist für die landesweite Überwachung und Ausführung des Landesglücksspielgesetzes - LGlüG - i. V. m. dem Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV - zuständig.
Aufgaben
- Erteilung der allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien
- Prüfung der Anzeigen über Kleine Lotterien
- Prüfung der glücksspielrechtlichen Anforderungen im Erlaubnisverfahren für Spielhallen
- Erteilung der Erlaubnisse für (Lotto)Annahmestellen und Wettvermittlungsstellen der Konzessionsnehmer (für Sportwetten)
- Glücksspielrechtliche Überwachung und Überprüfung der Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes der
- (Lotto)Annahmestellen,
- Wettvermittlungsstellen,
- Spielhallen,
- Pferdewettvermittlungsstellen und
- Gaststätten (mit Geldspielgeräten) - Untersagung Illegaler terrestrischer Glücksspielveranstaltung/ -vermittlung (Sportwetten, Poker, sonstige Glücksspiele)
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus den vorstehenden Bereichen
- Anerkennung von Schulungsanbietern für „Präventionsschulungen“ des Personals der Glücksspielanbieter/-vermittler
Die Liste der in Rheinland-Pfalz anerkannten Schulungsanbieter können Sie sich rechts herunterladen. Schulungen dürfen in Rheinland-Pfalz nur noch von den dort als entsprechend anerkannt aufgeführten Anbietern durchgeführt werden (§ 5a LGlüG)
Hinweis
Seit dem 01.05.2015 werden kostenpflichtige Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Diese Kontrollen umfassen u.a. auch Testkäufe zur Überwachung des Jugendschutzes, die durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt werden.
Die Höhe der jeweiligen Gebühren für eine Kontrolle ergibt sich aus § 2 Abs. 4 des Landesgebührengesetzes i.V.m. Ziffer 1.8 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Bereich des Glücksspielwesens vom 14.04.2015 (Besonders Gebührenverzeichnis, GVBL Nr. 3 vom 29.04.2015, S. 33) in der derzeit gültigen Fassung.