Waffenrecht

Im Rahmen des deutschen Waffenrechts regeln das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So sind in diesen Vorschriften u.a. Regelungen für waffenrechtliche Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Waffen, dem Führen von Waffen und Schießen mit Waffen, der Waffenaufbewahrung sowie der Waffenherstellung und dem Waffenhandel enthalten.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind u.a.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und des Umgangs damit.