KAMPFMITTELRÄUMDIENST RHEINLAND-PFALZ - KMRD
Auch über 70 Jahre nach Kriegsende befinden sich noch zahlreiche Bombenblindgänger und nicht detonierte Munition im Boden. So wurden vom Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 rd. 30 Tonnen Munition und Munitionsteile geborgen.
Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, sonstige Munition) handeln könnte, halten Sie bitte unbedingt Abstand und informieren Sie sofort das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.
Die Beseitigung dieser Kampfmittel/Fundmunition beider Weltkriege ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG). Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden, d.h. die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, zuständig. Bei Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Polizei.
Die zuständigen Behörden werden bei erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch „alte“ Kampfmittel durch den vom Land Rheinland-Pfalz vorgehaltenen Kampfmittelräumdienst im Rahmen der Amtshilfe unterstützt.
Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgeht, hat in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität. Daher werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land Rheinland-Pfalz getragen und dessen Leistungen sind für die betroffenen Grundstückseigentümer kostenfrei.
Bei Munitionsfunden bitte das zuständige Ordnungsamt (Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) bzw. bei Gefahr im Verzug die Polizei informieren.