Eine Stiftung zu gründen, heißt auf Dauer Zeichen setzen

Nach diesem Motto  berät und unterstützt die Stiftungsaufsicht potenzielle Stifterinnen und Stifter sowie die vielen ehrenamtlich Tätigen in den Stiftungen bei ihrer wichtigen Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit.

Gründe für die Errichtung einer Stiftung können sein:

  • ein bleibendes Ziel über lange Zeit und über Generationen hinweg verfolgen
  • einem gelungenen und erfolgreichem Leben Ausdruck von Dankbarkeit verleihen
  • aufgebautes Vermögen sichern
  • ein Lebenswerk wahren
  • persönliche Wertvorstellungen erhalten.

Grundsätzliches

  • Stiftungsanfangskapital beträgt in Rheinland-Pfalz mindestens 25.000 €.
  • Stiftung kann zu Lebzeiten und als letzter Wille errichtet werden
  • Verwaltungsgebühren oder sonstige Verwaltungskosten fallen bei gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungen nicht an