Für juristische Personen und damit auch für rechtsfähige Stiftungen gilt seit dem 03.01.2018 die Pflicht zum Führen eines sog. LEI-Codes, wenn sie meldepflichtige Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten wie z.B. mit Derivaten und übertragbaren Wertpapieren abschließen.
Ein Legal Entity Identifier ist eine global eindeutige Kennung für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt, die dazu dient, jeden Vertragspartner und jede Finanztransaktion weltweit eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten nach Art. 26 MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) zu erfüllen. Der LEI-Code besteht aus einer 20-stelligen alphanumerischen Kombination (ISO-Standard 17442).
Wir bitten rechtsfähige Stiftungen, sich bei den offiziellen Vergabestellen zu erkundigen, ob ihre Vermögensanlagen unter die Meldepflicht fallen und ein LEI-Code zu beantragen ist.
In Deutschland sind dies:
Rechtsfähige Stiftungen benötigen zur Beantragung eines LEI-Codes u. a. eine aktuelle Vertretungsbescheinigung.
Soweit zur Beantragung eines LEI-Codes bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Stiftungsbehörde Vertretungsbescheinigungen nachgefragt werden, wird darum gebeten, in dem Antrag auf Erteilung der Vertretungsbescheinigung als Antragsgrund die Beantragung des LEI-Codes anzugeben. Für die Ausstellung der Vertretungsbescheinigung ist die Angabe des zur Vertretung berechtigten Organs (in der Regel der Vorstand) und aller Organmitglieder (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift) erforderlich. Teilen Sie bitte auch mit, wer Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r ist.
Bitte beantragen Sie eine benötigte Vertretungsbescheinigung direkt bei der:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Stiftungsbehörde –
Zu Hd. Frau Marschall
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Frau Marschall ist auch wie folgt erreichbar:
E-Mail: rita.marschall(at)add.rlp.de