Weinüberwachung
Rheinland-Pfalz ist Deutschlands größtes Weinanbaugebiet und der Hauptstandort der deutschen Kellereibranche und somit ein wichtiger Marktplatz für Weine aus der ganzen Welt. Bundesweit gesehen liegen rund 2/3 der Rebflächen in Rheinland-Pfalz verteilt auf die Anbaugebiete
- Ahr,
- Mittelrhein,
- Mosel,
- Nahe,
- Rheinhessen und
- Pfalz.
Die Aufgaben im Weinrecht sind in Rheinland-Pfalz auf die nachfolgenden Stellen verteilt:
- Landesuntersuchungsamt (Weinkontrolle und Weinchemie),
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
- sowie Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion übernimmt als landesweite Weinüberwachungsbehörde die folgenden Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung und des Vollzugs weinrechtlicher Vorschriften. Die landeseinheitliche Bewertung weinrechtlicher Sachverhalte ist dadurch gewährleistet.
- Prüfung festgestellter Beanstandungen durch Wein- und Lebensmittelkontrolleure, der Weinchemie des Landesuntersuchungsamtes und andere Behörden des Landes
- Bewertung der Ordnungswidrigkeit:
- Einstellung des Verfahrens (ggf. mit Belehrung)
- Verwarnung (ggf. mit Verwarnungsgeld)
- Bußgeld
Bei schwerwiegenderen Vergehen kann unter Umständen eine Abgabe an die Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen der Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach erfolgen. - Ausstellung von Exportbescheinigungen.
- Genehmigungen für EDV Weinbuchführungssysteme und elektronische Analysenbuchführung.
- Beratung der Weinwirtschaft sowie Institutionen und Verbände im Bereich Weinbau und Önologie zu bezeichnungsrechtlichen und sonstigen weinrechtlichen Fragen.
Hierbei erfolgt eine aktuelle, landeseinheitliche Auskunftspraxis zur Herstellung und Kennzeichnung von Wein und anderen Erzeugnissen des Weinbaus. Produktbezogene konkrete Anfragen der Privatwirtschaft werden im Rahmen des Möglichen ebenfalls beantwortet. - Rechtliche Vertretung des Landes vor allen Verwaltungsgerichten einschließlich dem EuGH bei gerichtlichen Klärungen einzelner Weinrechtsfragen.