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Der Beschlag von Hufen und Klauen ist eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/in erfordert. Das Anerkennungsverfahren erfolgt durch die ADD.
Die ADD richtet nach § 47 Abs. 2 HwO die regional und überregional zuständigen Meisterprüfungsausschüsse bei den vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz ein und beruft deren Mitglieder.
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde das Schornsteinfegerrecht völlig neu gefasst und an europäische Vorgaben angepasst. Die Ausschreibungen für die Stellen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen finden Sie auch auf dieser Seite.
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