Öffentliches Auftragswesen
Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sowie Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach den Regeln des Haushaltsrechts, den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften und den Vorgaben des EU-Vergaberechts.
Vergabeverfahren unterliegen dabei der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:
- Vergabeverfahren der rheinland-pfälzischen Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte,
- Vergabeverfahren von Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung mit Ausnahme solcher des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und des Landesbetriebs Mobilität (LBM).
Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.
Mit Inkrafttreten der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26.02.2021 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 02.03.2021, S. 123) besteht für Bieter und Bewerber die Möglichkeit der strukturierten Überprüfung von Vergabeverfahren wirtschaftlich bedeutsamer öffentlicher Aufträge. Dazu wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet. Bieter und Bewerber richten ihre Beanstandung an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.
Vergabeverfahren, bei denen der geschätzte Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, können auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüft werden.
Die VOB-Stelle Rheinland-Pfalz berät öffentliche Auftraggeber bei einer vergabekonformen Ausschreibung von Bauvorhaben.
Aktueller Hinweis:
Am 07. September 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91 ff) in Kraft getreten. Sie ersetzt Teil 2 der Vorgängerregelung „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 (MinBl. S. 48 ff) und befasst sich mit dem Vergabeverfahrensrecht im Unterschwellenbereich.
Besonders zu beachten ist, dass fortan bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) anzuwenden ist und damit die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) abgelöst wurde.
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau https://mwvlw.rlp.de (Rubrik: Wirtschafts- und Innovationspolitik/Wettbewerbspolitik/Vergaberecht/Nationale Vergabeverfahren) abrufbar.