VOB-Stelle
Zielrichtung des Vergaberechts ist die Gewährleistung eines transparenten - dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechenden - Wettbewerbs unter Bietern.
Da Wettbewerb im Regelfall zu günstigeren Preisen führt, ist bei Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen auch dem von den öffentlichen Auftraggebern zu beachtende Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen.
Die in der Außenstelle der ADD in Koblenz angesiedelte VOB-Stelle wirkt bei öffentlich oder mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben unterhalb des maßgebenden EU-Schwellenwertes auf eine VOB-konforme Vergabe hin. Sie klärt auf, berät und gibt telefonische und schriftliche Stellungnahmen zu konkreten Sachverhalten ab. In schwierigen Fällen beruft die Geschäftsstelle den VOB-Ausschuss zur Beratung ein.
Die Beratung im Bereich UVgO erhalten Sie beim Auftragsbetratungscentre Rheinland-Pfalz (abc). Dies ist die zentrale Serviceeinrichtung der rheinland-pfälzischen Wirtschaftskammern (IHK und HWK) für das Vergabewesen. Ihm obliegt nach Artikel 17.1 der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ die Funktion der offiziellen Auftragsberatungsstelle des Landes.