Lehrkraft an berufsbildenden Schulen werden
Es gibt viele gute Gründe, Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule (BBS) zu werden. Vor allem die Vielfalt an Bildungsangeboten mit ihren jeweils speziellen Anforderungen macht den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers an berufsbildenden Schulen so vielseitig, spannend und interessant. Hier kann man sich sowohl als kompetente Pädagogin bzw. kompetenter Pädagoge oder auch als ausgewiesene Spezialistin oder ausgewiesener Spezialist in bestimmten Gebieten der Fachschule einbringen.
Die berufsbildende Schule ist die Schulart mit den meisten Schulformen unter einem Dach. Schülerinnen und Schüler können dort sowohl allgemeine Abschlüsse, wie die Berufsreife oder die allgemeine Hochschulreife, als auch berufsqualifizierende Abschlüsse erwerben. Die Fachschule bietet ergänzend die Möglichkeit Abschlüsse im Rahmen der beruflichen Weiterbildung zu erlangen, die im Deutschen und im Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR, EQR) der gleichen Niveaustufe wie die Bachelorabschlüsse einer Hochschule zugeordnet sind.
Die berufsbildende Schule arbeitet, so dicht wie keine andere Schulart, direkt an der Nahtstelle zur Wirtschaft und hat dort viele Berührungspunkte. Lehrkräfte erleben die Veränderungen in der Arbeitswelt dadurch besonders schnell und unmittelbar. Eine Stärke, mit der sie immer den Anschluss an moderne Techniken sowie Verfahren behalten und stets auf der Höhe der Zeit bleiben. Das macht sie zu kompetenten und gern gesehenen Partnerinnen bzw. Partnern bei der ausbildenden Wirtschaft.
Das System der berufsbildenden Schulen Schulformen der berufsbildenden Schulen
Was ist das Besondere am Lehramt an einer BBS?
- Sie unterrichten Jugendliche und Erwachsene in unterschiedlichen Bildungsgängen und vermitteln Abschlüsse vom Zeugnis der Berufsreife über verschiedene Berufsabschlüsse bis zur allgemeinen Hochschulreife.
- Sie können in Schulen mit gut ausgestatteten Laboratorien und Werkstätten einen praxisnahen, interessanten Unterricht gestalten.
- Sie können Projekte selbstständig durchführen, das wird ausdrücklich gewünscht.
- Sie arbeiten direkt mit ausbildenden Betrieben zusammen und bleiben dadurch fachlich immer auf der Höhe der Zeit.
- Sie arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen im Team, um Ihren Unterricht gemeinsam vorzubereiten und Ihre Schule weiterzuentwickeln.
- Sie arbeiten mit motivierten Schülerinnen und Schülern.
- Sie haben außerhalb der Unterrichts- und Konferenzzeiten eine weitgehend freie Zeiteinteilung.
- Sie arbeiten in der Regel als Beamtin oder Beamter und haben damit berufliche Sicherheit.
Es gibt viele Wege …
Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule (BBS) zu werden.
Sie haben einen lehramtsbezogenen Universitätsabschluss mit einem berufsbildenden und einem allgemeinbildenden Fach und absolvieren danach einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst.
Lehrerinnen oder Lehrer im Lehramt für berufsbildende Schulen werden als Studienrätin oder Studienrat in der Besoldungsgruppe A 13 eingestellt.
Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Beförderung zur Oberstudienrätin/Oberstudienrat in die Besoldungsgruppe A 14 möglich.
An einer BBS kann man sich für die Übernahme einer Funktionsstelle profilieren. Solche Funktionsstellen sind z. B. die Leitung einer Abteilung oder die Organisation bestimmter Schulformen.
Sie haben einen universitären Abschluss (z. B. Master oder Diplom) in einem Bedarfsfach und können in einem zweiten, allgemeinbildenden Unterrichtsfach Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 ECTS nachweisen.
Quereinstieg
Im Quereinstieg wird der Vorbereitungsdienst durchlaufen, wie er auch von den Universitätsabsolventen mit dem Abschluss Master of Education absolviert wird, ergänzt durch eine zusätzliche pädagogische Grundbildung. Die Ausbildung dauert 24 Monate. Sie sind während des Vorbereitungsdienstes einer Schule zugeordnet, an der Sie 7 Stunden pro Woche eigenverantwortlich unterrichten und an zwei Tagen das Studienseminar besuchen. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf beträgt Ihr Gehalt während der Ausbildung etwa 1.500 Euro.
Seiteneinstieg
Im Seiteneinstieg unterrichten Sie max. 18 Stunden pro Woche und besuchen dazu ausgewählte Veranstaltungen im Studienseminar. Während der Ausbildungszeit sind Sie im Beschäftigungsverhältnis eingestellt und werden nach Tarifstufe TVL E 12 bezahlt. Die Ausbildung im Seiteneinstieg dauert 24 Monate.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung im Quer- oder Seiteneinstieg können Sie als Studienrätin oder Studienrat an der Schule in das Beamtenverhältnis übernommen werden.
Welche Fächer werden besonders gebraucht?
Die aktuellen Bedarfsfächer finden Sie hier:
https://bm.rlp.de/de/bildung/schule/lehrerin-oder-lehrer-werden/quer-und-seiteneinstieg-in-den-schuldienst/
Sie haben einen Bachelorabschluss oder das Diplom einer Fachhochschule in einem Bedarfsfach und haben anschließend mindestens drei Jahre in Ihrem Beruf gearbeitet.
Fachlehrerin oder Fachlehrer
In der Ausbildung zur Fachlehrerin oder zum Fachlehrer unterrichten Sie 12 Stunden an einer BBS und besuchen an zwei Tagen das Studienseminar. Die Ausbildung dauert 24 Monate. Während der Ausbildungszeit sind Sie im Beschäftigungsverhältnis eingestellt und werden nach Tarifstufe TVL E 10 bezahlt.
Fachlehrerinnen oder Fachlehrer sind nach ihrer Ausbildung in der Gehaltsstufe A 11 eingruppiert. Nach 3 Jahren kann eine Beförderung in die Gehaltsstufe A 12 erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nach 3 Jahren eine Wechselprüfung abzulegen. Dazu müssen Sie sich in einem zweiten, allgemeinbildenden Unterrichtsfach universitär weiterbilden und in diesem Fach eine Prüfung ablegen. Nach erfolgreichem Abschluss kann eine Übernahme in das Einstiegsamt A 13 als Studienrätin oder Studienrat erfolgen.
Aktuelle Ausbildungsstellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer finden Sie hier:
https://add.rlp.de/de/themen/schule/bewerbungsverfahren-und-stellenausschreibungen/fachlehrer/
Die aktuellen Gehaltstabellen für Beamtinnen und Beamte finden Sie beim Landesamt für Finanzen:
https://www.lff-rlp.de/service/gehaltstabellen
Sie haben eine Berufsausbildung in einer beruflichen Fachrichtung (abgeschlossene Fachschulausbildung, bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung) und haben danach mindestens zwei Jahre lang eine hauptamtliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes ausgeübt.
Lehrerin oder Lehrer für Fachpraxis
An den Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz wird neben dem allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht auch fachpraktischer Unterricht erteilt. Im Rahmen dieses fachpraktischen Unterrichts sollen die Schülerinnen und Schüler Berufsqualifikationen oder Teilqualifikationen erwerben. Dieser Unterricht wird von dafür ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern für Fachpraxis erteilt. Die pädagogische Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für Fachpraxis an Berufsbildenden Schulen dauert 18 Monate. Sie unterrichten eigenverantwortlich 12 Stunden pro Woche und besuchen an zwei Tagen das Studienseminar.
Aktuelle Ausbildungsstellen finden Sie hier:
https://add.rlp.de/de/themen/schule/bewerbungsverfahren-und-stellenausschreibungen/lehrer-fuer-fachpraxis/
Die Beschäftigung während der Ausbildungszeit erfolgt als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis (TVL E 9b).
Die Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis sind in der Laufbahn des gehobenen Dienstes als Beamte in Besoldungsgruppe A 10 eingestuft. Bei achtjähriger Lehrtätigkeit nach der Ausbildung oder vierjähriger Dienstzeit nach Ablauf der Probezeit als Lehrerin oder Lehrer für Fachpraxis ist eine Einstufung in Besoldungsgruppe A 11 möglich.
Sollten Sie nach Abschluss der Ausbildung das 45. Lebensjahr überschritten haben, kann eine Einstellung als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis erfolgen.
Die aktuellen Gehaltstabellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden Sie beim Landesamt für Finanzen:
https://www.lff-rlp.de/service/gehaltstabellen