Berufsfelder, Anerkennungen und Perspektiven
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, im Lehrerberuf zu arbeiten. Der Normalfall einer Beschäftigung im Schuldienst ist die Planstelle, also die unbefristete Beschäftigung im Beamtenverhältnis oder als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter.
Einstellungen im zentralen Einstellungsverfahren (Listenverfahren) werden in der Regel im Juni/Juli (zum Schuljahresbeginn) und Dezember/Januar (zum Schulhalbjahr) vorgenommen. Einstellungskriterien sind dabei der fächerspezifische Bedarf der Schulen sowie die Auswahlnote. Dabei gilt: Je weniger örtliche Beschränkungen seitens der Bewerberinnen und Bewerber bestehen, desto größer sind die Einstellungsaussichten. Bewerbungen sollten möglichst bis Anfang April bzw. Anfang November der Einstellungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Trier vorliegen.
Neben dem zentralen Einstellungsverfahren wird ein Teil der zu besetzenden Stellen durch das Verfahren zur schulischen Personalgewinnung (VSP) vergeben. An allgemeinbildenden Schulen erfolgen Mitte/Ende Januar jeweils Ausschreibungen zum nächsten Schuljahresbeginn. Bewerbungen können speziell auf die ausgeschriebenen Stellen entsprechend dem von den Schulen festgelegten Anforderungsprofil erfolgen. Die Schule führt Auswahlgespräche durch und schlägt der Einstellungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die einzustellende Lehrkraft vor.
Lehrkräfte, die über einige Jahre Erfahrung im Schuldienst (auch in anderen Bundesländern) verfügen, können bei entsprechend vorliegender Eignung besondere Funktionen im Schuldienst wahrnehmen, die dann auch mit Beförderungsmöglichkeiten verbunden sind.
Für befristete Tätigkeiten an den Schulen unseres Landes besteht ebenfalls ein erheblicher Einstellungsbedarf. So müssen erkrankte Lehrkräfte qualifiziert ersetzt werden; zusätzliche Angebote an Ganztagschulen erfordern für befristete Zeiträume gutes Personal.
Alle Informationen zum Einstellungsverfahren einschließlich der Möglichkeit, sich online zu bewerben, finden Sie auf den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den aktuellen Bedarfen und Einstellungsaussichten sowie zu den mittel- bis langfristigen Bedarfen und Einstellungsaussichten.
Die Ausschreibungen für Funktionsstellen werden im Amtsblatt, aber auch auf der Internetseite des BM veröffentlicht. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen zur Bewerbung und die allgemeinen und ergänzenden Stellen- und Anforderungsprofile. Wenn Sie Fragen zu einer Stellenausschreibung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Schulaufsichtsbeamtin oder den zuständigen Schulaufsichtsbeamten.
Kontakt zur ADD
Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie über die Datenbank der ADD (Schulaufsicht).
Stellenausschreibungen
Funktionsstellen
Wenn Sie bereits die Befähigung für ein Lehramt besitzen, besteht im Rahmen der Lehrer-Wechselprüfung die Möglichkeit, eine Lehrbefähigung für ein weiteres Lehramt zu erwerben.
Die Voraussetzungen sowie die Durchführung der Prüfung unterscheiden sich je nach Ausgangslehramt und gewünschtem Lehramt.
Rechtliche Grundlage ist die Landesverordnung über die Prüfungen von Lehrkräften zum Wechsel des Laufbahnzweiges (Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung vom 29. April 2014, in der jeweils geltenden Fassung).
Informationen zu den Wechselprüfungen, häufig gestellte Fragen und Anträge:
Wechsel in das Lehramt an Grundschulen
Wechsel in das Lehramt an Realschulen plus
Wechsel in das Lehramt an Gymnasien
Wechsel in das Lehramt an Förderschulen
Auch für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern gilt, dass Sie sich im zentralen Einstellungsverfahren, im Rahmen des Verfahrens zur schulischen Personalgewinnung (VSP) und für befristete Tätigkeiten über das Bewerberportal der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für den rheinland-pfälzischen Schuldienst bewerben können. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes benötigen, die der Bewerbung beigefügt werden muss.
Hinzu kommt die Möglichkeit der Einstellung über das Lehreraustauschverfahren. Die Anträge für eine Übernahme zum Schuljahresbeginn sind bis spätestens zum 31. Januar bei den zuständigen Schulbehörden des abgebenden Bundeslandes einzureichen, bei der auch entsprechende Antragsformulare erhältlich sind. Beim Lehreraustauschverfahren wird die Freigabe spätestens im Rahmen der Bearbeitung der Anträge geprüft und den rheinland-pfälzischen Stellen übermittelt.
Informationen zum Einstellungsverfahren auf den Seiten der ADD.
Wenn Sie Ihre Lehramtsqualifikation im Ausland abgeschlossen haben und im rheinland-pfälzischen Schuldienst als Lehrkraft arbeiten wollen, benötigen Sie für die Bewerbung die Anerkennung / Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung. Alle Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie hier.
Es gibt viele gute Gründe, Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule (BBS) zu werden. Vielfältige Informationen zu dem Berufsfeld BBS finden Sie hier.