Der Weg in den Schuldienst an allgemeinbildenden Schulen
Die Lehrerinnen– und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz erfolgt während der ersten Phase, dem Studium, an den Universitäten und während der zweiten Phase, dem Vorbereitungsdienst, an den Staatlichen Studienseminaren sowie den Ausbildungsschulen.
In Rheinland-Pfalz wird für die Lehrämter an Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und an Förderschulen ausgebildet. Die Universitäten Kaiserslautern, Koblenz-Landau, Mainz und Trier setzen im Angebot der Lehramtsstudiengänge verschiedene Schwerpunkte.
Die Verantwortung für das Lehramtsstudium, die Steuerung bei der Lehrangebotsaufstellung, die Einhaltung der Curricularen Standards, die gegenseitigen Abstimmungen bei fachübergreifenden Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie die Verbindung zur schulpraktischen Ausbildung sind Aufgaben des Zentrums für Lehrerbildung.
Wir würden es begrüßen, wenn sich mehr Menschen mit Migrationshintergrund für eine Lehramtsausbildung entscheiden. Auch freuen wir uns über Menschen mit Behinderungen, die den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers wählen. Für das Lehramt an Grundschulen und an Förderschulen möchten wir gerne mehr Männer gewinnen.
Mit dem dualen Studien- und Ausbildungskonzept zur Lehrerinnen- und Lehrerausbildung werden vor allem die folgenden Ziele verfolgt:
- Studium stärker auf die beruflichen Anforderungen in der Schule ausrichten (Professionalisierung),
- Studium und schulpraktische Ausbildung präziser miteinander verbinden,
- Studium innerhalb der Universitäten deutlicher platzieren und besser organisieren.
Darüber hinaus dient dieses folgenden weiteren Zielen:
- größere Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen für die einzelnen Lehrämter schaffen,
- bessere Einstiegs- und Umstiegsmöglichkeiten zu anderen Studiengängen vorsehen,
- Bedingungen schaffen, unter denen die Regelstudienzeit besser eingehalten werden kann,
- Möglichkeiten der Bachelor- und Masterstrukturen nutzen.
Die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung stehen im Mittelpunkt dieses Konzeptes. Dies äußert sich vor allem in drei Merkmalen:
- Curriculare Standards für alle Studienfächer,
- berufswissenschaftliches Grundlagenstudium in den beiden Bereichen Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken,
- verpflichtende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf
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Strukturelle Merkmale des Reformkonzepts
Curriculare Merkmale des Reformkonzepts
Das Studium beginnt mit einem 6-semestrigen Bachelorstudiengang, der weitgehend lehramtsübergreifend ausgerichtet ist, in dem aber ab dem 5. Semester ein lehramtsspezifischer Schwerpunkt studiert wird. Das Studium enthält zwei schulbezogene Fächer und das Fach Bildungswissenschaften.
Bei der Wahl des Schwerpunktes "Grundschule" tritt ab dem 5. Semester das Fach "Grundschulbildung", das aus grundschulbezogenen Studiengebieten besteht, an die Stelle der bis dahin studierten Fächer. Ähnliches gilt für die Wahl des Schwerpunktes "Förderschule": Hier ist ab dem 5. Semester das Fach "Sonderpädagogik" vorgegeben.
Auf dem Bachelorstudium bauen verschiedene lehramtsspezifische Masterstudiengänge mit einer Dauer von 2 bis 4 Semestern auf. Während des gesamten Studienverlaufs sind Schulpraktika zu absolvieren; sie liegen in der Verantwortung der Studienseminare; die Universitäten wirken daran mit.
Nähere Einzelheiten, insbesondere auch zu den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen, sind über die Zentren für Lehrerbildung dieser Hochschulen zu erfahren.
Curriculare Standards für das Studium
Die für das Studium maßgebenden Curricularen Standards schreiben den hohen Standard des bisherigen fachwissenschaftlichen Studiums fort. Fachdidaktische Studienanteile machen mindestens 15% des Fachstudiums aus. Alle Studienanteile werden durch Leistungspunktzahlen (ECTS) ausgewiesen.
In die Masterstudiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, an Realschulen plus und an Förderschulen werden Leistungen der modularisierten Ausbildung im Vorbereitungsdienst einbezogen und mit 60 bzw. 30 Leistungspunkten berücksichtigt, sodass alle lehramtsbezogene Studiengänge mit 300 Leistungspunkten abgeschlossen werden.
Mit Curricularen Standards soll ein Grundbestand professionellen Wissens und Könnens erreicht werden, der die Grundlage der beruflichen Kompetenz für die spätere Tätigkeit als Lehrkraft bildet. Es handelt sich hierbei um begründete und verbindliche Vorgaben für die Erstellung von Studienplänen und Modulhandbüchern in jedem Fach, das an der Lehrerbildung beteiligt ist.
Die Curricularen Standards beschreiben somit, welche Qualifikationen angehende Lehrerinnen und Lehrer in die Schulen mitbringen müssen und was das System der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung dafür leisten soll. Auf diese Qualifikationen sollen sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulbehörden verlassen können.
Die Curricularen Standards, die eine wesentliche Strukturvorgabe für die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung darstellen, orientieren sich an den Empfehlungen von Arbeitsgruppen, die für jedes Fach eingerichtet wurden. Bei jedem Modul werden die Studieninhalte sowie die damit zu erreichenden Qualifikationen der Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Studiums ausgewiesen.
Darüber hinaus haben die Arbeitsgruppen grundlegende Aussagen zum Stellenwert und den übergeordneten Zielen des jeweiligen Fachstudiums entwickelt. Danach stellen sich Curriculare Standards mit folgenden Komponenten dar:
- dem Leitbild, das dem Studienangebot des jeweiligen Fachs zugrunde liegt (Zielsetzungen und Grundorientierungen des Fachs in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung),
- den fachlich übergeordneten Qualifikationszielen und angestrebten Kompetenzen,
- den Studieninhalten (Studienmodule mit ihren inhaltlichen Schwerpunkten sowie den darin zu erreichenden Qualifikationen).
Die Curricularen Standards beziehen sich zunächst auf die erste Ausbildungsphase; sie wirken aber damit in die zweite Phase, den Vorbereitungsdienst, hinein und sollen auch für den Bereich der Lehrerfort- und -weiterbildung anschlussfähig sein.
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Verteilung der Leistungspunkte
Leitbilder der Fächer für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern
Studieninhalte und Qualifikationsziele der einzelnen Studienmodule
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Während des Vorbereitungsdienstes, der zweiten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, wird auf der Grundlage des Studiums in den Studienseminaren pädagogisch, fachdidaktisch und schulpraktisch ausgebildet. Für nach Bachelor/Master-Struktur ausgebildete Anwärterinnen und Anwärter gilt die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen. (Zu beachten: Jeweils für die einzelnen Lehrämter in der LVO geregelte Starttermine nach § 34.)
Weiter Informationen zu den Studienseminaren hält der Bildungsserver unter www.studienseminar.rlp.de bereit.
Curriculare Struktur im Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erfolgt in den Staatlichen Studienseminaren in Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Ausbildung in dieser zweiten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung orientiert sich ebenso wie die erste Ausbildungsphase im Studium an standortbezogenen curricularen Vorgaben. Die Curricularen Standards für das Studium finden ihre Entsprechung in der Curricularen Struktur im Vorbereitungsdienst.
Leitgedanke ist die curriculare Kontinuität in den verschiedenen Phasen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, das heißt der Vorbereitungsdienst schließt an die durch das Studium erreichte Qualifikation der Anwärterinnen und Anwärter an.
Die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen bindet die Ausbildung im Vorbereitungsdienst (§10 Absatz 1) sowie die Zweite Staatsprüfung (§14 Absatz 2) an die Curriculare Struktur.
Die Curriculare Struktur ist ein Rahmen für alle Lehrämter. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt eine jeweils lehramtsspezifische Ausgestaltung.
Entwicklungsbericht im Vorbereitungsdienst
Zur fortlaufenden Reflexion des individuellen Ausbildungsweges bearbeiten die Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst einen Entwicklungsbericht.
Der Entwicklungsbericht ermöglicht eine individuelle Auseinandersetzung mit dem Kompetenzzugewinn im Vorbereitungsdienst, er kann aber auch wichtige Aspekte aufzeigen im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Beratung und Bewertung.
Die Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen gibt die Führung eines Entwicklungsberichts durch die Anwärterinnen und Anwärter vor (§13 Absatz 1).
Informationen zum Download
Curriculare Struktur der Lehrerinnen und Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst
Entwicklungsbericht im Vorbereitungsdienst
Manual zum Entwicklungsbericht
Regelungen zu den Praktika im Frühjahr und Herbst 2022 finden Sie hier.
Eine stärkere Vernetzung von wissenschaftlicher und schulpraktischer Ausbildung in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung wird seit langem gefordert. Auch die Analysen und Empfehlungen, die in den letzten Jahren zur Lehrerbildung veröffentlicht wurden, sagen übereinstimmend, dass das Studium und das Lernen im Beruf sachlich wie zeitlich stärker aufeinander bezogen werden müssen. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Kultusministerkonferenz am 2. Juni 2005 in Quedlinburg die bereits 2002 beschlossene Grundrichtung bekräftigt hat: Bei einer Umstellung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung auf neue Studienstrukturen müssen schulpraktische Studien bereits Teil des Bachelorstudiums sein.
Verpflichtende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf sowie strukturelle Verbindungen zwischen Studium und berufspraktischer Ausbildungsphase kennzeichnen das Duale Studien- und Ausbildungskonzept der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz. Es zielt auf eine grundlegende und vor allem frühzeitige Orientierung des Studiums an den Anforderungen in der Schule.
Schulpraktika sollen Elemente der schulischen Berufspraxis, die ein großer Teil der Studierenden bisher in der Regel erst nach Abschluss des Studiums kennen lernen konnte, in das Studium integrieren. Durch die Verbindung des Studiums mit schulischen, erzieherischen und unterrichtlichen Anforderungen soll zum einen frühzeitig ein wissenschaftlich fundiertes Handlungsverständnis aufgebaut werden. Zum anderen dienen die Praktika der Überprüfung der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrberuf - und zwar zu einer Zeit, in der die eigenen Studien- und Berufsziele noch korrigiert werden können.
Weiterführende Informationen
Praktikumsplätze und Termine
Praktikumsbuch für Studierende und Formulare
Regelungen Masernschutzgesetz
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Career Counselling for Teachers (CCT)
In Rheinland-Pfalz steht ein Online-Selbsterkundungsverfahren - Career Counselling für Teachers (CCT) - für Lehramtsstudierende zur Verfügung, das eine ausbildungsbegleitende, berufsbezogene Selbstreflexion und Selbsterkundung über den gesamten Studien- und Ausbildungsverlauf hinweg ermöglicht.
Rheinland-Pfalz bindet CCT in sein Reformkonzept der Lehrerinnen- und Lehrerbildung ein und setzt damit einen Rahmen für die berufsbezogene Selbstreflexion und Selbsterkundung über den gesamten Studien- und Ausbildungsverlauf hinweg.
Mit Hilfe der Plattform www.cct.rlp.de können Sie Ihre individuelle Eignung und Motivation sowie Ihre Kompetenzentwicklung in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu verschiedenen Zeitpunkten bzw. Stationen der Ausbildung einschätzen.
Uni cum Praktikum
Die Universität Mainz bietet im Rahmen des Projekts "Uni cum Praktikum" für die Studierenden eine alternative Form der Praktikumsdokumentation in Form des Arbeitshefts für die Orientierenden Praktika an.
Studierende können entscheiden, ob sie ein Orientierendes Praktikum mithilfe dieses Arbeitsheftes dokumentieren möchten; die Dokumentation des anderen Orientierenden Praktikums muss zwingend mit der Praktikumsanleitung erfolgen.
Die Verantwortung für das Lehramtsstudium, die Steuerung bei der Lehrangebotsaufstellung, die Einhaltung der Curricularen Standards, die gegenseitigen Abstimmungen bei fachübergreifenden Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie die Verbindung zur schulpraktischen Ausbildung sind Aufgaben des Zentrums für Lehrerbildung, das nach § 92 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes an jeder Landesuniversität eingerichtet wurde.
Das Zentrum ist eine wissenschaftliche Einrichtung, dem Lehrende der an der Lehrerinnen- und Lehrerbildung beteiligten Fachbereiche, Vertreterinnen und Vertreter der Studienseminare, Vertreterinnen und Vertreter der Schulen (beratend) sowie ein Mitglied des Ministeriums angehören.
Weiterführende Informationen zu den Zentren für Lehrerbildung
Technische Universität Kaiserslautern
Universität Koblenz-Landau - Campus Koblenz
Universität Koblenz-Landau - Campus Landau
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Universität Trier
Die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung erfolgt in der ersten Phase an den Universitäten und in der zweiten Phase an den Studienseminaren und Ausbildungsschulen. In Rheinland-Pfalz wird für fünf Lehrämter ausgebildet.
Verantwortlich für die gesamte Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ist das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (LPA).
Neben der grundständigen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ist das Landesprüfungsamt auch zuständig für weitere Prüfungen für Lehrkräfte.
Ansprechpartner für die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung