Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.

KATASTROPHENHELFER

Für die vielen „Katastrophen-Helfer“, die vor Ort mit anpacken

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SVLFG stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung für helfende Unternehmen aus

Die SVLFG hat aktuell mitgeteilt, dass kurzfristig benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der LBG per E-Mail an versicherung@svlfg.de angefordert werden können. Dann sei eine schnelle Übersendung sichergestellt.

Hintergrund ist, dass wegen des Hochwassers helfende Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft benötigen, wenn sie sich für öffentliche Aufträge bewerben möchten. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft weisen Unternehmen nach, dass sie dieser angehören und dass bis zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt sind.

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Karte im Internet mit wichtigen Anlaufpunkten

Für die Bewohner und Helfer in dem von der Unwetterkatastrophe besonders stark betroffenen Landkreis Ahrweiler gibt es auf einer neuen Karte im Internet eine Übersicht wichtiger Anlaufpunkte. Darauf sind mobile Arztpraxen, Shuttle-Sammelplätze, Informationsstellen, Ärzte, Apotheken und Betreuungsstellen verzeichnet, wie der Krisenstab heute mitteilte. Nutzer können sich auf der Karte zunächst einen Überblick verschaffen und dann bestimmte Symbole anklicken, um beispielsweise die Adresse einer Arztpraxis oder den Standort eines Impfbusses zu erfahren.

Helfer-Shuttle Ahrtal

Wir weisen für diejenigen, die keinen persönlichen Kontakt an die Ahr haben aber helfen wollen, auf das Helfer-Shuttle Ahrtal hin.

Treffpunkt ist der Innovationspark-Rheinland (Einfahrt über A61, Ausfahrt Grafschaft-Ringen).

Hotline: 0171 9615359
E-Mail: info@helfer-shuttle.de

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Unfallkasse zuständig und hilft auch bei seelischer Belastung der Ersthelfer

Für den Fall dass einem Erst-/Katastrophen-Helfer etwas passiert ist die Unfallkasse zuständig. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die
Beseitigung der Trümmer, um damit einen Beitrag zu leisten, die eingetretene Notlage durch
den Ausfall der Wasser- und Energieversorgung zu beseitigen oder fehlende Zufahrtswege
wiederherzustellen, gilt als versicherte Tätigkeit.

Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat bereits eine erste Information hierzu veröffentlicht.

https://www.ukrlp.de/aus-gegebenem-anlass

Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen
Bundesländer.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Orensteinstraße 10
56626 Andernach
Telefon: 02632 960-1110
Fax: 02632 960-1011
E-Mail: notfall@ukrlp.de


Eine Hilfeleistung kann sich psychisch auswirken. Hierzu schreibt die Unfallkasse folgendes:

„Erste Hilfe zu leisten kann nach manchen Situationen auch seelisch belastend sein. Dies ist zunächst eine normale Reaktion auf ein unnormales Ereignis.
Überlegen Sie sich vor allem in der ersten Zeit, ob und ggf. welche Unterstützung Sie benötigen und was Ihnen vielleicht nach früheren belastenden Erlebnissen gutgetan hat. Geben Sie sich Zeit. Die Verarbeitung solcher Erfahrungen geht nicht so schnell. Sofern Sie sich intensiver mit den Folgen eines derartig belastenden Ereignisses befassen möchten, finden Sie im Internet unter www.ukrlp.deeine Broschüre zum Thema. Geben Sie in die Suchfunktion den Webcode: 231 ein.“

Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten durch die SVLFG

Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist Hermann Josef Hillen (Tel. 0173 5398816), in Nordrhein-Westfalen Torsten Papke (Tel. 0173 7273683) und in Südbayern Ernst Stenzel (Tel. 0171 8108818). Alle Ansprechpartner der Prävention sind auch im Internet aufgeführt unter: www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.de

Offizielle Zuständigkeit bei ADD

Seit Sonntag, den 17.7.2021 ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als oberste Katastrophenschutz-Behörde zuständig:

Auf der Homepage https://add.rlp.de/de/themen/hochwasserkatastrophe-hotlines-und-spendenkonten/ finden Sie Hotlines und Ansprechpartner in den betroffenen Regionen.

Risiko Infektionskrankheit mindern

Nach dem Hochwasser besteht bei den Aufräumarbeiten für alle Helfer und Einwohner in den Überschwemmungsgebieten ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat zur Vermeidung von Infektionen folgende Empfehlungen herausgegeben: Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten

Das Robert Koch-Institut rät, sich nach Überschwemmungsgeschehen bei der Reinigung von Häusern und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit möglicherweise verkeimtem Wasser zu schützen und sich vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände mit hygienisch einwandfreiem Wasser zu waschen.

Impf-Empfehlung des RKI

Personen, die aktuell vor Ort in der Flutkatastrophe unterstützen bzw. direkt von der Flutkatastrophe betroffen sind, sollten prüfen, ob ihr Impfschutz gegen Tetanus und Hepatitis A aktuell ist. Warum das so wichtig ist erklärt das RKI hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Ueberschwemmung/FAQ-Liste_Ueberschwemmung_Impfungen.html#FAQId16423512

Tetanus: Bei vorhandener Grundimmunisierung (bestehend aus 3 Impfungen) empfiehlt die STIKO alle 10 Jahre eine Auffrischung der Tetanus-Impfung. Bei einer Verletzung sollte mit dem Hausarzt (unter Berücksichtigung von der Art der Wunde und der Anzahl der Vorimpfungen) geklärt werden, ob eine sofortige Impfung notwendig ist.

Hepatitis A: Helfer:innen und Betroffene, die direkten Kontakt zu Abwasser haben, sollten sich gegen Hepatitis A impfen lassen. Ein vollständiger Impfschutz besteht aus zwei Impfungen gegen Hepatitis A oder drei Impfungen, falls eine Kombinationsimpfung zusammen mit Hepatitis B gegeben wurde. Eine Auffrischimpfung ist nicht notwendig.

Covid 19: Helfer:innen und Betroffene sind aufgrund vermehrter enger Kontakte möglicherweise einem erhöhten Ansteckungsrisiko für SARS-CoV-2 ausgesetzt. Personen, die noch keine COVID-19-Impfung erhalten haben, sollten sich impfen lassen. Die STIKO empfiehlt einen Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfstoffdosis zu anderen planbaren Impfungen. Die STIKO weist allerdings darauf hin, dass Notfallimpfungen davon ausgenommen sind. Helfer:innen und Betroffene der Flutkatastrophe können also zeitgleich zu einer COVID-19-Impfung andere notwendige Impfungen erhalten.

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