So stellen Sie einen Antrag
Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung oder Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen stellen müssen, haben Sie die Wahl, an wen Sie den Antrag richten:
Bitte beachten Sie, dass die Feststellung oder Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in vielen Fällen mit Kosten (Gebühren und Kosten für Übersetzungen) verbunden ist. Die Service-Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners sind für Sie kostenfrei.