Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
Sie können Ihren Antrag direkt bei zuständigen Stellen einreichen, die für den gewählten Beruf zuständig ist. Für viele Berufe finden Sie Kontaktdaten und Formualre im Bürger- und Unternehmensservice.
Als Alternative wählen Sie bitte im Anerkennungsfinder Ihren Beruf und den Ort, an dem Sie arbeiten (wollen). So erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Hinweis: Der Anerkennungsfinder ist ein Service des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die dort enthaltenen Informationen für Rheinland-Pfalz werden mit hoher Sorgfalt gepflegt. Das Land Rheinland-Pfalz kann jedoch keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen.
Antrag beim Einheitlichen Ansprechpartner einreichen
Sie können Ihren Antrag alternativ über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen. Er ist dann Ihr Verfahrenslotse, der Sie mit Informationen versorgt und für die Weiterleitung des Antrags an die richtige zuständige Stelle sorgt. Er unterstützt Sie auch, falls Sie für eine selbstständige Erwerbstätigkeit weitere Dienstleistungen von Behörden benötigen.
Zur Einreichnung von Anträgen beim Einheitlichen Ansprechpartner gehen Sie bitte auf den Navigationspunkt Sichere Antragstellung. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich zuvor registrieren müssen, um diese Funktion nutzen zu können.