Der Einheitliche Ansprechpartner informiert Gründungsinteressierte und Unternehmen aus dem In- und Ausland
- über Verfahren und Formalitäten, die vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt werden müssen,
- über die jeweils zuständigen Behörden, um den direkten Kontakt zur Behörde zu ermöglichen,
- über öffentliche Register und Datenbanken,
- über die allgemein verfügbaren Rechtsbehelfe im Fälle von Streitigkeiten,
- über Verbände und Organisationen, die, ohne eine zuständige Behörde zu sein, Unternehmen praktisch unterstützen.
Weitere hilfreiche Informationen im europäischen Kontext finden Sie unter Ihr Europa - Unternehmen.