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Zulassungspflichtige Handwerksberufe

Näheres zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen regelt die "Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks" (EU/EWR-Handwerk-Verordnung).

EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR-HwV)

Besondere Regelungen für das Versicherungswesen

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Versicherungsbereich muss der Versicherungsvermittler / Versicherungsberater dies vorher der Registerbehörde, das heißt der zuständigen Industrie- und Handelskammer, mitteilen.