Vorhaben ermitteln (Vorhabensklärung)
Über die sogenannte Vorhabensklärung erhalten Sie Informationen zu den formalen Voraussetzungen zum Start eines Unternehmens oder zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation in Rheinland-Pfalz. Wenn Sie auf dieser Grundlage einen elektronischen Antrag über den Einheitlichen Ansprechpartner stellen wollen, müssen Sie sich entweder als registrierter Benutzer anmelden oder erstmalig registrieren. Anschließend wählen Sie die Vorhabensklärung erneut aus.
Sie können auch ohne Anmeldung zu den Seiten der Vorhabensklärung gehen, können dort dann allerdings keinen elektronischen Antrag stellen, sondern erhalten lediglich Informationen. Informationen direkt an den für sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner weiterzuleiten, ist den registrierten und angemeldeten Nutzern vorbehalten.