Über uns
Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine noch junge Einrichtung mit zwei Aufgabenbereichen:
- Information zu Fragen der Anerkennung ausländischer Zeugnisse und im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sowie Abwicklung der Verfahren zur Anerkennung.
- Information von Unternehmen über behördliche Anforderungen bei der Errichtung eines Unternehmens sowie aktiven Begleitung von Genehmigungsverfahren, die Unternehmen als Voraussetzung ihrer Tätigkeit durchlaufen müssen.
In Rheinland-Pfalz wird die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners von jeweils einer Stelle bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd wahrgenommen. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der räumlichen Zuständigkeit sowie zur Kontaktaufnahme.
Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, Verwaltungsaufwand für die Antragsteller zu verringern und den Start in die gewünschte Tätigkeit zu erleichtern. Einheitliche Ansprechpartner gibt es in allen Bundesländern und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihre rechtliche Grundlage haben sie in zwei Richtlinien der Europäischen Union: der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie.
In Rheinland-Pfalz ist ihr Angebot jedoch nicht auf EU-Ausländer beschränkt.
Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse stehen sie Antragstellern aus aller Welt zur Seite.
Bei der Unterstützung von Unternehmen in Bezug auf behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen sind sie für alle einheimischen und ausländischen Unternehmen aller Branchen da.