Der von der AfD-Landtagsfraktion vorgelegte Normenkontrollantrag war lange angekündigt und ist heute gegenüber der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Hierzu erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Wir haben den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 und das Corona-Sondervermögen in der Gewissheit aufgestellt, sowohl das politisch Notwendige zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie getan als auch die Vorgaben der Landesverfassung eingehalten zu haben.“

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„Ich freue mich, dass wir im Jahr 2020 mit über 337 Millionen Euro das bislang höchste Zuschuss- und Kreditvolumen für die soziale Wohnraumförderung bewilligen konnten. Damit wurden insgesamt 2.848 Wohneinheiten gefördert“, sagte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen heute in Mainz. Insbesondere vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sei das Förderergebnis herausragend. Die Ministerin dankte den Bauherrn für ihr konsequentes Engagement bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum auch im schwierigen Corona-Jahr 2020.

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„Im Jahr 2021 treten umfangreiche Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Wichtige Änderungen betreffen dabei den Familienleistungsausgleich, der direkt den Familien zu Gute kommt. Auch für Menschen mit Behinderung treten ab 2021 unter anderem mit der Verdopplung des Behinderten-Pauschbetrags erhebliche Verbesserungen im Steuerrecht in Kraft. Alle Einkommensteuerzahler profitieren von der Anhebung des Grundfreibetrags sowie der Abmilderung der kalten Progression beim Einkommenssteuertarif“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz. 

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Der Stabilitätsrat hat heute in seiner 22. Sitzung in Berlin die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Der rheinland-pfälzischen Haushaltspolitik wurde auch in Zeiten der Corona-Krise eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsführung bestätigt. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage ergeben sich für Rheinland-Pfalz nicht.

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