Bund und Länder haben sich heute darauf verständigt, die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, bis zum 31. März 2021 zu ermöglichen. Davon unabhängig kann im Einzelfall auf Antrag Fristverlängerung gewährt werden, soweit die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. „Steuerberaterinnen und Steuerberater sind durch die Corona-Pandemie sehr stark belastet. Durch die Verlängerung der Abgabefrist wollen wir an dieser Stelle ein Stück weit Entlastung schaffen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
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