Nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen hat der rheinland-pfälzische Landtag heute den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sowie das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie verabschiedet. „Mit dem zweiten Nachtragshaushalt und dem Sondervermögen schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu unterstützen. Wir tun dies nachhaltig, weil wir nicht nur die Krise überbrücken, sondern damit zugleich Zukunftsperspektiven aufzeigen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen bei der Verabschiedung im rheinland-pfälzischen Landtag.

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Die Corona Krise hat tiefe Spuren in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen hinterlassen. Der Staat und die Kommunen müssen mit erheblichen Steuermindereinnahmen auskommen. Eine außerordentliche Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung hat nunmehr ergeben, dass Rheinland-Pfalz im laufenden Jahr nicht mit weiteren Steuermindereinnahmen im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vom Mai 2020 rechnen muss. Die bisherigen Schätzungen vom Mai für Rheinland-Pfalz werden weitgehend bestätigt.

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Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen können weitere Corona-Hilfen in Rheinland-Pfalz erhalten. Für sie steht vom 1. September an der „Corona Soforthilfe Kredit RLP“ bereit. Beantragt werden kann dieser zinsgünstige Kredit über die Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Dies haben Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Finanzministerin Doris Ahnen bekannt gegeben. 

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