Das Land hat sich erfolgreich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass auch bei nur teilzerstörten Gebäuden im Überschwemmungsgebiet unter bestimmten Bedingungen ein Ersatzvorhaben an anderer Stelle förderfähig ist. „Beim Wiederaufbau im Ahrtal steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Den Betroffenen gibt die neue Regelung nun die Sicherheit, dass auch ein Ersatzbau an anderer Stelle möglich ist, wenn am bestehenden Gebäude Gefahren drohen“, erklärten Finanzministerin Doris Ahnen und Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Weiterlesen