Kurze Übergangszeit für Erleichterungen im Einzelfall
Im vergangenen Jahr erhielten rheinland-pfälzische Steuerpflichtige insgesamt mehr Zeit für die Aufrüstung von Kassensystemen, sofern es dem Finanzamt entsprechend mitgeteilt wurde. Diese Regelung läuft zum 31. März 2021 aus. Bis dahin müssen grundsätzlich alle Unternehmen ihre elektronischen Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen, sogenannten TSE, aufgerüstet haben. Allerdings können Unternehmen, die sich zunächst für ein Cloud-System entschieden haben, während einer kurzen Übergangszeit im Einzelfall auf Antrag eine weitere Fristverlängerung unter erleichterten Bedingungen erhalten.
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