Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen betonte heute anlässlich aktueller Beratungen im Bundesrat: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass auch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und im Ausland gehaltenen Beteiligungen durchgehend faire Steuern bezahlt werden. Nicht zuletzt haben die ‚Panama Papers‘ gezeigt, wie schwierig es ist, dieses Ziel zu erreichen. Trotz zwischenzeitlicher Fortschritte müssen wir am Ball bleiben und uns weiter für mehr Steuergerechtigkeit stark machen. Es ist eine Daueraufgabe, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen alles Notwendige entgegen zu setzen.“

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Kurze Übergangszeit für Erleichterungen im Einzelfall 

Im vergangenen Jahr erhielten rheinland-pfälzische Steuerpflichtige insgesamt mehr Zeit für die Aufrüstung von Kassensystemen, sofern es dem Finanzamt entsprechend mitgeteilt wurde. Diese Regelung läuft zum 31. März 2021 aus. Bis dahin müssen grundsätzlich alle Unternehmen ihre elektronischen Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen, sogenannten TSE, aufgerüstet haben. Allerdings können Unternehmen, die sich zunächst für ein Cloud-System entschieden haben, während einer kurzen Übergangszeit im Einzelfall auf Antrag eine weitere Fristverlängerung unter erleichterten Bedingungen erhalten.

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Die Stadt Bingen ist die sechste rheinland-pfälzische Kommune, die dem Projektaufruf des Ministeriums der Finanzen für vorbildliche Konzeptvergabeverfahren bei der Veräußerung öffentlicher Grundstücke gefolgt ist. 

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Die Finanzministerien der Länder haben sich unter Mitwirkung von Rheinland-Pfalz heute darauf verständigt, den Bund zu bitten, steuerliche Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise nochmals zu verlängern. Bereits bei Ausbruch der Pandemie im März vergangenen Jahres hatten der Bund und die Länder ein umfassendes Hilfspaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Dessen Auslaufen zum Ende des Jahres 2020 wurde bereits im Dezember aufgeschoben. 

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Der Bundesrat hat heute das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Damit werden der Kinderbonus in Höhe von einmalig 150 Euro pro Kind, die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen im Gastronomiegewerbe und die Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags wirksam.

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Die Veranstaltungsbranche hat durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Einschränkungen erfahren müssen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit der Maßnahme „Lichtblicke“ ein Programm aufgesetzt, das den Veranstaltern im Kulturbereich unter die Arme greifen soll. Insgesamt 750.000 Euro stehen für die Maßnahme im Rahmen des 15,5 Millionen Euro umfassenden Landesprogramms „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ zur Verfügung. In zwei Förderrunden wurden bis jetzt 25 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 543.000 Euro unterstützt.

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Nach drei Jahren positiver Finanzierungssalden im dreistelligen Millionenbereich schließen die rheinland-pfälzischen Kommunen auch das Krisenjahr 2020 deutlich positiv ab. Wie das Statistische Landesamt heute mitteilte, konnte im Jahr 2020 ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 203 Millionen Euro erwirtschaftet werden.

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