Architektenberufsrecht
Das rheinland-pfälzische Ministerium der Finanzen, Bereich Bauen, Wohnen, Baurecht und Technik, ist auch zuständig für das Architektenberufsrecht. Darunter fällt das Architektengesetz.
Das Architektengesetz regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen Berufsbezeichnungen für Architektenberufe in Rheinland-Pfalz geführt werden dürfen. Die Eintragung in die Berufsverzeichnisse prüft die Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die die Berufsverzeichnisse auch verwaltet. Im Architektengesetz finden sich auch Vorgaben zu Aufgaben und Organisation der Architektenkammer.
Die Architektenkammer ist eine Selbstverwaltungskörperschaft und vertritt die Belange ihres Berufsstands. Das Ministerium der Finanzen übt die Aufsicht über die Architektenkammer aus.
Architektengesetz
vom 16. Dezember 2005
Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes
vom 9. Februar 2009