Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen)
Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für die Sachverständigen nach Bauordnungsrecht und für die Regelungen der Anerkennung von PÜZ-Stellen.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen (u. a. nach Artikel 7 der EU-Dienstleistungsrichtlinie), aber auch Übersichten der in Rheinland-Pfalz anerkannten Sachverständigen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Ausführungshinweise finden Sie hier
Prüfingenieure für Baustatik
- Informationen
- Übersicht
- Informationsblatt zum Anerkennungsverfahren von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Baustatik 2022/2023 (inkl. Termine) Stand: Oktober 2022
- Anlage 1 Antragsformular Anerkennungsverfahren 2022/2023
- Anlage 2 Angaben zum fachlichen Werdegang
- Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses der Länder vom 04.11.2020
Prüfsachverständige für Brandschutz
- Informationen
- Übersicht
- Informationsblatt Anerkennungsverfahren von Prüfsachverständigen für Brandschutz 2022-2024 (inkl. Termine)
- Antragsformular Anerkennungsverfahren 2022/2024
- Merkblatt zu Stufe 1 des Anerkennungsverfahrens 2022/2024
- Referenzobjektliste Anerkennungsverfahren 2022/2024
Sachverständige für Erd- und Grundbau
Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen
PÜZ-Stellen