Landesbau
Richtlinien
Die Richtlinien für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau) regeln im Wesentlichen den Haushaltsvollzug, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes sowie Maßnahmen des Betriebs und der Verwaltung von Landesliegenschaften. Gleichzeitig beinhaltet sie Hinweise zur Organisation und Aufbau der Bauverwaltung in Rheinland-Pfalz.
Inkrafttreten zum 01.12.2021!
Grenzüberschreitendes Bauen
Mit dem europäischen Einigungsprozess verlieren die Staatsgrenzen an Bedeutung. Manche Grenzregion liegt nun nicht mehr am Rand, sondern findet sich im Zentrum Europas wieder. Das bietet völlig neue Chancen.
Über die gemeinsamen Staatsgrenzen zu Frankreich, Belgien und Luxemburg hinweg will die Landesregierung Rheinland-Pfalz die regionalen Grenzregionen durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützen. Das Ministerium der Finanzen fördert seit vielen Jahren Initiativen und Projekte in den Grenzräumen, die sich mit Bauen und Wohnen befassen.