Genossenschaftsförderung
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnformen sind ein zentrales Anliegen der Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie steigender Immobilien- und Mietpreise in den Städten und des daraus resultierenden wachsenden Bedarfs an bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnungen stellen Genossenschaften auch heute eine Alternative zum sonstigen Wohnungsmarkt dar.
Ziel der Landesregierung ist es, durch die Förderung der Neugründung von Genossenschaften, die Anzahl zu erhöhen. Im Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) aus dem Jahr 2014 wurde daher die Unterstützung von Wohnungsgenossenschaftsgründungen bereits mit aufgenommen.
Mit der „Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen“ können Gruppen, die zur Schaffung von nachhaltig bezahlbarem und selbstgenutztem Wohnraum eine Bewohnergenossenschaft gründen möchten oder sich nach Gründung in der Realisierungsphase befinden, Hilfe durch externe Beratung erhalten.
Die Beratungshilfe kann hierbei von der Unterstützung bei der Entwicklung eines Konzeptes über die Begleitung bei Behördenmaßnahmen bis hin zum Teamcoaching reichen. Sowohl ökonomische als auch gruppendynamische und planerisch-bauliche Hemmnisse sollen so verringert werden.
Voraussetzungen der Förderung sind die vier „G“:
1. Es ist ein bestimmbarer feststehender Gruppenkern erforderlich, da insbesondere bei Projektinitiativen die Mitglieder im Verlauf der Zeit wechseln.
2. Das Grundstück bzw. das zu erwerbende Objekt muss mindestens in der Form vorhanden sein, dass die Gruppe über eine Reservierung oder Vorkaufszu-sicherung verfügt.
3. Mit dem Projekt muss auch geförderter Wohnraum entstehen. Mindestens 30 % der Wohnungen sollten daher als geförderter Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung geplant sein.
4. Es ist ein gewisses Maß an Eigenkapital (Geld) erforderlich, um ein entsprechendes Projekt zu realisieren. Zu diesem Zweck ist ein Finanzierungsplan vorzulegen.
Weitere Informationen und Beratung zu Förderanträgen erhalten Sie hier:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz
Ansprechpartnerinnen:
Frau Bianca Klein
Tel. 0 61 31 - 16 51 28
E-Mail: Bianca.Klein(at)fm.rlp.de
Frau Elke Braun
Tel. 0 61 31 - 16 42 77
E-Mail: Elke.Braun(at)fm.rlp.de