Der Finanzhilfebericht des Landes Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über die Finanzhilfen des Landes (§ 10 Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung).
Der Bericht ermöglicht es dem Parlament und der Öffentlichkeit nachzuvollziehen, welche Subventionen geleistet werden. Mit der Finanzhilfedefinition des Instituts für Weltwirtschaft liegt dem Finanzhilfebericht eine sehr weitgehende Definition zu Grunde.
Aktueller Bericht für den Zeitraum 2018 bis 2021
Der aktuelle Finanzhilfebericht wurde am 8. September 2020 von der Landesregierung beschlossen.
Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 ergibt sich ein Finanzhilfevolumen von jeweils rund 1,9 Milliarden Euro in den Ist-Jahren 2018/2019 und von rund 3 bzw. 2,6 Milliarden Euro im Planungszeitraum. Eine besondere Rolle spielen dabei die Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.
In einem Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie wurden weitere Finanzhilfen (666 Mio. Euro) bereitgestellt. Hinzu treten insbesondere Finanzhilfen für den Ausbau der frühen Förderung, deren Dynamik sich weiter fortsetzt.
Korrigiert um diese und weitere externe Sonderentwicklungen entwickeln sich die bereinigten Finanzhilfen wie folgt:
In Mio. €
In Mio. € Jahr | Summe der Finanzhilfen | Extern dominierte Finanzhilfen | Kita/Frühe Förderung | Bereinigte Finanzhilfen | In bereinigten Finanzhilfen enthaltene Investitionen |
2018 | 1.850 | 143 | 666 | 1.041 | 295 |
2019 | 1.933 | 156 | 725 | 1.053 | 296 |
2020 | 2.994 | 223 | 727 | 2.033 | 607 |
2021 | 2.610 | 237 | 909 | 1.464 | 560 |