Fragen und Antworten: Die Kraftfahrzeugsteuer
Die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer ging bereits zum 1. Juli 2009 auf den Bund über.
Die Steuer wurde aber für eine Übergangszeit noch weiterhin von den Finanzämtern der Länder verwaltet.
Für Rheinland-Pfalz endet die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zum 4. April 2014.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt diese Aufgabe die Bundesfinanzverwaltung (Zoll).
Für Fahrzeuge aus den Zulassungsbezirken von Rheinland-Pfalz sind die Hauptzollämter Karlsruhe, Saarbrücken und Ulm zuständig.
Weitere Informationen zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zolldienststellen und zu der nächstliegenden Kontaktstelle der Zollverwaltung erhalten Sie auf der Internetseite des Zolls.